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Vorübergehende Stilllegung - Kfz saisonbedingt abmelden

Vorübergehendes Stilllegen klappt in der Garage.
Vorübergehendes Stilllegen klappt in der Garage.
Eine vorübergehende Stilllegung eines Kfzs lohnt sich dann, wenn es mehrere Monate nicht genutzt werden soll. In dieser Zeit müssen nämlich keine Versicherungsbeiträge und keine Steuern gezahlt werden.

In manchen Fällen kann sich eine vorübergehende Stilllegung eines Kfzs durchaus lohnen, z.B. wenn man länger verreist, oder aus anderen Gründen mehr als zwei Monate nicht auf das Auto angewiesen ist. Die vorübergehende Stilllegung eines Kfzs kostet nämlich nur etwa fünf bis 20 Euro, und nach der Stilllegung kann es meist problemlos wieder angemeldet werden. 

Die vorübergehende Stilllegung

  • Für die vorübergehende Stilllegung eines Kfzs müssen folgende Dokumente mitgeführt werden: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bzw. Teil 1 und Teil 2 der Zulassungsbescheinigung. Und natürlich die Kennzeichen. 
  • Die vorübergehende Stilllegung kann bis zu 18 Monaten betragen. Zwischen fünf und 20 Euro kostet das Stilllegen. Die Wiederanmeldung ohne Halterwechsel schlägt mit etwa zehn bis 20 Euro zu Buche. 
  • Geht man von einer jährlichen Versicherungsprämie von 600 Euro aus, so lohnt sich eine vorübergehende Stilllegung ab zwei, drei Monaten. Bei höheren Prämien umso mehr.
  • Ein stillgelegtes Kfz verliert nicht automatisch den Versicherungsschutz. Sofern es nicht auf öffentlichen Plätzen abgestellt ist, tritt für die nächsten 12 Monate die sogenannte Ruheversicherung in Kraft. 
  • Das Fahrzeug muss nicht unbedingt vom Kfz-Halter vorübergehend stillgelegt werden. Ein Vertreter des Halters kann das auch übernehmen ohne eine Vertretungsvollmacht mitführen zu müssen.

Das Kfz wieder anmelden

Das Fahrzeug kann innerhalb von 18 Monaten relativ problemlos wieder angemeldet werden. Allerdings sind dafür einige Dokumente notwendig: der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung II, die Abmeldebescheinigung oder entwertete Zulassungsbescheinigung I, die Kennzeichen, eine gültige TÜV und AU Bescheinigung, eine Versicherungsbestätigung (früher Versicherungsdoppelkarte) und ein Ausweisdokument.

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