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Vorvertrag beim Wohnungskauf kündigen - so geht's

Vorvertrag beim Wohnungskauf kündigen.
Vorvertrag beim Wohnungskauf kündigen.
Sicher hat jemand von Ihnen schon einmal etwas von einem Vorvertrag beim Wohnungskauf gehört. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag, welcher zwischen zwei Parteien abgeschlossen wird, bevor im späteren Zeitraum ein richtiger Vertrag abgeschlossen wird. Mit solch einem Vertrag können sich beide Parteien in Sicherheit wiegen, dass ein späterer Hauptvertrag und somit auch der Kauf einer Wohnung wirklich stattfindet. Dennoch verläuft nicht immer alles nach Plan und aus diesem Grund kann es schnell passieren, dass ein Vorvertrag beim Wohnungskauf wieder gekündigt werden muss.

Wohnungskauf-Vorvertrag in schriftlicher Form kündigen

  • Zuerst einmal sollte abgewogen werden, warum der Vorvertrag gekündigt werden soll. Wird die Kündigung erfolgen, weil in der Wohnung nicht die Ausstattung vorzufinden ist oder sie große Mängel aufweist oder weil man sich selbst für eine andere Wohnungen entschieden hat.
  •  Hat die Wohnung größere Mängel, dann ist die Kündigung des Vorvertrages kein Problem. Allerdings sollte dies in schriftlicher Form erfolgen. Name und Anschrift beider Parteien sind in dem Kündigungsschreiben anzubringen. Danach erfolgt der Grund die Kündigung. Am besten ist es die Kündigung sofort wirksam zu machen, sofern keine anderen Abmachungen in dem Vorvertrag angegeben wurden.
  • Wichtig ist es, sich von dem Schreiben eine Kopie anzufertigen. Somit kann man bei Missverständnissen immer das Schreiben vorlegen und hat dafür einen Beweis in der Hand. Der Brief wird immer per Einschrieben an die andere Partei geschickt. So kann nicht verleugnet werden, dass der Brief angekommen ist.

Bessere Wohnung gefunden? - Vorvertrag kündigen

  • Wird der Vorvertrag gekündigt, weil man selbst eine andere Wohnung zum Kauf gefunden hat, dann kann sich die Sachlage ein wenig schwieriger gestalten.
  • Wichtig ist, dass auch bei dieser Form die Kündigung schriftlich gestaltet wird.. Es finden sich wieder beide Adressen und Anschriften der Parteien in dem Brief wieder. Zunächst wird der Sachverhalt erläutert und der Grund der Kündigung angegeben. Es kommt auch sehr darauf, was im Vorvertrag vereinbart wurde. Ist der Vorvertrag nicht mehr gewollt, kann je nach Vereinbarungen eine Frist eingehalten werden.
  • Die Unterschrift muss unter das Kündigungsschreiben, sonst ist dies rechtens nicht gültig. Eine Kopie sollte von dem Schreiben ebenfalls angefertigt werden. Bei weiteren Fragen kann das Schreiben immer wieder vorgelegt werden.
  • Der Brief wird per Einschreiben verschickt, denn auch hier sollte nachweisbar sein, dass dieser auch beim Empfänger angekommen ist.

Ein Vorvertrag zu kündigen, kann sich nach vorheriger Vereinbarung schwierig gestalten. Aus diesem Grund sollte im Vorfeld genau geprüft werden, welche Angaben man im Vorvertrag unterschreibt.

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