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Waffengesetz - beim Vorderlader sollten Sie dies beachten

Auch Vorderlader sind Waffen.
Auch Vorderlader sind Waffen.
Auch ein Vorderlader ist eine Waffe, die dem Waffengesetz unterliegt. Sie sollten sich also auf jeden Fall kundig machen, bevor Sie eine solche Waffe kaufen.

Grundsätzliches zum Waffengesetz

  • Das Waffengesetz regelt sehr streng, wer Waffen kaufen, besitzen und nutzen darf. Verstöße dagegen können empfindliche Strafen nach sich ziehen und zum Verlust der Waffen führen. Bitte beachten Sie, dass Gesetze jederzeit geändert werden können, sie sollten sich also nie auf ältere Auskünfte verlassen.
  • Vorderlader sind im Gesetz nicht explizit aufgeführt. Sie gehören normalerweise zu den einläufigen Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung, sogenannten "Perkussionswaffen" bzw. Schusswaffen mit Zündnadelzündung bzw. mit Lunten- oder Funkenzündung. Als Stichtag gilt der 1.Januar 1871. Waffen dieser Art, die vor diesem Tag entwickelt wurden, sind in der Regel erlaubnisfrei.
  • Bezüglich des Begriffs "erlaubnisfrei" unterscheidet das Waffengesetz zwischen Besitz, Erwerb, Führen, Herstellung und Handel. In der Regel ist der Besitz und Erwerb erlaubnisfrei, bei manchen Vorderladern auch das Führen.
  • Wenn Sie als Sammler einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung anerkannt sind, können Sie auch Waffen, die nach dem Stichtag entwickelt wurden, besitzen, evtl. auch führen.
  • Generell können Sie der Anlage 2 des § 2 Abs. 2 bis 4 des Waffengesetzes (WaffG) entnehmen, welche Waffen einer Erlaubnis bedürfen. Im Zweifel fragen Sie bei der Polizei oder einem Rechtsanwalt nach.
  • Wenn Ihr Vorderlader unbrauchbar gemacht wurde, ist er eine Dekorationswaffe.

Wichtiges zu Vorderladern

  • Um mit einem Vorderlader zu schießen, bauchen Sie in der Regel Schwarzpulver, ein Zwischenmittel, ein Geschoss und eine Zündvorrichtung,
  • Das Zwischenmittel ist normales Gewebe und das Geschoss eine einfache Kugel. Beides unterliegt keinen gesetzlichen Vorschriften. Wenn Sie ein Zündhütchen brauchen, so ist dieses ab 18 Jahren frei im Handel zu bekommen, Lunten oder funkenschlagendes Material sind ebenfalls kein Problem.
  • Das benötigte Schwarzpulver unterliegt in der Regel dem Sprengstoffgesetz. Sie brauchen einen Sachkundenachweis und eine Erlaubnis, wenn Sie damit hantieren wollen. Wenn der Vorderlader mit sogenannten Schwarzpulverpresslingen geladen wird, brauchen Sie einen Munitionserwerbschein nach dem Waffengesetz.
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