Alle Kategorien
Suche

Wann bekommt man Witwenrente?

Mangelnde finanzielle Versorgung kommt erschwerend zum Verlust des Partners hinzu.
Mangelnde finanzielle Versorgung kommt erschwerend zum Verlust des Partners hinzu.
Die passende Absicherung und Vorsorge für spätere Hinterbliebene ist für Familien schon zu Lebzeiten wichtig, denn die gesetzliche Witwenrente ist nicht gerade hoch. Wann man Witwenrente bekommt und in welcher Höhe, hängt unter anderem vom Alter ab.

Wissenswertes zur Witwenrente

  • Die Witwenrente bekommt man ab dem Folgemonat des Sterbemonats gezahlt, wenn bereits eine Rente bezahlt wurde. Im Sterbemonat erhalten Sie die reguläre Rente. Ansonsten beginnt das Recht auf die Rente am Sterbetag.
  • Wann Sie die Rente tatsächlich auf dem Konto haben, kommt auch darauf an, wann Sie sie beim Amt beantragt haben.
  • Gibt es weitere Frauen, so wird die Witwenrente nach zusammen verbrachten Ehejahren untereinander aufgeteilt.
  • Wenn Sie erneut heiraten, dann erhalten Sie die letzte Zahlung aus der Witwenrente im Monat der neuen Eheschließung. Gleiches gilt, wenn Sie sich binnen einen Jahres für das Rentensplitting entscheiden.
  • Es wird unterschieden zwischen zwei unterschiedlichen Arten der Witwenrente. Die große Witwenrente erhalten Sie, wenn in Ihrem Haushalt noch minderjährige Kinder leben, Sie für ein behindertes Kind sorgen, ein Alter von 45 Jahren überschritten haben oder Sie wegen einer Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit nicht in der Lage sind, selbst zu arbeiten.
  • Die große Witwenrente beträgt 55 % der Versichertenrente Ihres verstorbenen Ehemanns. Wenn Ihr Mann vor seinem 63. Lebensjahr gestorben ist, wird von diesen 55 % jedoch nochmals etwas abgezogen. Wenn Sie kleine Kinder unter drei Jahren haben, dann erhalten Sie einen Zuschlag zur Rente von monatlich 54 Euro für das Erstgeborene und 27 Euro für Folgende.

Wann man nur die kleine Witwenrente bekommt

  • Wenn Sie unter 45 Jahre alt sind und die oben genannten Kriterien nicht auf Sie zutreffen, dann erhalten Sie nur die kleine Witwenrente. Diese beträgt lediglich 25 %.
  • Auch hier bekommt man Kinderzuschläge. Diese sind jedoch niedriger: knapp 25 Euro für das Erstgeborene und 12 Euro für Folgende. (Stand 04/2013)
Teilen: