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Wartesemester berechnen - hilfreiche Hinweise

So klappt die Zulassung über die Wartezeit
So klappt die Zulassung über die Wartezeit © Thomas Kölsch / Pixelio
Falls Sie für einen zulassungsbeschränkten Studiengang nicht die benötigte Durchschnittsnote (den numerus clausus) besitzen, haben Sie trotzdem die Möglichkeit, über die Wartezeit einen Studienplatz zu ergattern. Wie Sie Ihre Wartezeit anhand der Wartesemester berechnen, erfahren Sie hier.

In den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin) werden von hochschulSTART.de (früher ZVS) in jeder Bewerbungsrunde 20 Prozent der Studienplätze nach der Wartezeit vergeben. Bei den hochschuleigenem Auswahlverfahren schwankt der Anteil der Plätze sehr stark, liegt aber meist zwischen 15 und 25 Prozent. Das nutzen der Wartezeit ist daher eine sichere Methode, um an Ihren gewünschten Studienplatz zu kommen, wenn Sie es nicht mit dem geforderten Notendurchschnitt schaffen. Ihre Chancen steigen umso mehr, je länger Sie bereits auf den Platz warten.

Wartezeit sinnvoll nutzen

Die Wartezeit startet mit dem erfolgreichen Abitur und endet in dem Zeitpunkt des gewünschten Studienbeginns. In dieser Zeit können Sie im Prinzip alles machen, worauf Sie nach der stressigen Schulzeit Lust haben. Sie dürfen sich nur nicht an einer deutschen Hochschule immatrikulieren (also einschreiben), ansonsten wird die Wartezeit unterbrochen. ·

  • Ihnen steht es natürlich frei, die Wartezeit bequem auf dem heimischen Sofa zu verbringen, sinnvoller wäre es aber, wenn Sie etwas machen, was Ihnen für Ihr geplantes Studium nützlich ist.
  • Wenn Sie zum Beispiel Medizin studieren wollen, bietet es sich an, dass Sie beispielsweise eine Ausbildung zum Rettungssanitäter oder -assistenten absolvieren. Unter Umständen werden solche (Vor-)Qualifikationen sogar bei der Zulassung besonders berücksichtigt. Dies liegt aber im Ermessen der jeweiligen Hochschule, welche die Zulassungskriterien festlegt.
  • Grundsätzlich dürfen Sie auch ein Auslandsstudium anfangen, ohne dass Ihre Wartezeit darunter leidet. Somit steht Ihnen eine weitere sehr gute Möglichkeit zur Verfügung, die Zeit bis zum eigentlichen Studienbeginn sinnvoll zu überbrücken. Zum einen können Sie bereits erste Studiums-Erfahrungen sammeln und Vorkenntnisse zu Ihrem Studienfach erwerben. Zum anderen können Sie sich die absolvierten Leistungen (Sitzschein, abgelegte Prüfung o.ä.) gegebenenfalls für Ihr zukünftiges Studium anrechnen lassen.
  • Achten Sie dabei auf die hochschulinternen Regelungen. Manche Hochschulen rechnen seit neustem auch die Auslandssemester ab (u.a. staatliche Hochschulen in Schleswig-Holstein seit 2011). Zudem sind die Anrechnungsvoraussetzungen je nach Hochschule unterschiedlich ausgestaltet.

So berechnen Sie Ihre Wartesemester

Die Wartezeit wird zu jedem Verfahren neu berechnet, das heißt, es ist keine „Wartezeitliste“ vorhanden, auf der Sie einsehen können, wo Sie im Moment stehen. Bei jedem Verfahren werden die Bewerber zunächst nach der Wartezeit und danach bei gleicher Wartezeit noch nach der Durchschnittsnote sortiert. Bei hochschuleigenem Auswahlverfahren können auch noch weitere Kriterien wie eine Berufsausbildung oder einem Test hinzukommen.

  • Die Wartezeit ergibt sich aus den Wartesemestern (Halbjahren), die seit Ihrem Abitur bis zu Ihrem gewünschten Studienbeginn in vollem Umfang verstrichen sind. Das bedeutet, dass das Semester, in dem Sie Ihr Abitur absolviert haben, nicht mitberücksichtigt wird.
  • Haben Sie beispielsweise am 30.06.2010 ihr Abitur abgelegt und wollen ab dem Wintersemester 2012/13 (01.10.2012), so hätten Sie eine Wartezeit von vier Wartesemestern.
  • Sie können sich maximal acht Jahre, also 16 Wartesemester, anrechnen lassen.
  • Von der Wartezeit werden sogenannte „Parkstudienzeiten“ abgezogen. Dies sind Semester, die Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren – unabhängig davon, ob Sie tatsächlich an den Lehrveranstaltungen teilgenommen haben oder ein Urlaubssemester angemeldet hatten. Haben Sie also in dem angeführten Beispiel ein Semester an einer deutschen Fern-Universität studiert, verringert sich Ihre Wartezeit von vier auf drei Wartesemester.
  • Semester, die Sie im Rahmen eines Auslandsstudiums angesammelt haben, zählen wie erwähnt grundsätzlich nicht als „Parkstudienzeiten“, werden also nicht von Ihrer Wartezeit abgezogen. 
helpster.de Autor:in
Kevin Höbig
Kevin HöbigKevin ist ein alter Hase bei HELPSTER. Als Webdesigner und Mediengestalter, der auch auf journalistische Erfahrung zurückblicken kann, beschäftigt er sich nicht nur privat mit technischen Themen. Dank seines Wissens hilft er anderen oft mit praktischen Tipps weiter.
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