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Was ist der Kinderfreibetrag? - Erklärung

In bestimmten Fällen wird der Kinderfreibetrag wirksam.
In bestimmten Fällen wird der Kinderfreibetrag wirksam.
Eltern, die in Deutschland leben und Einkommensteuer zahlen, haben mit Sicherheit schon von dem sogennanten Kinderfreibetrag gehört. Da viele aber nicht wissen, was es damit genau auf sich hat, ist eine verständliche Erklärung dazu sicherlich sehr willkommen.

Was der Kinderfreibetrag ist

Bei dem Kinderfreibetrag handelt es sich um einen sogenannten Freibetrag im deutschen Steuerrecht. Freibetrag bedeutet wiederum, dass ein bestimmter Betrag des Einkommens der Eltern von der Steuer befreit wird. 

  • Der Kinderfreibetrag beträgt für jedes Kind, das bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden kann, 2184,- Euro pro Jahr.
  • Der Kinderfreibetrag wird bei der Einkommensteuer mit dem Kindergeld verrechnet. Dies geschieht so, dass die Steuerersparnis der Eltern so optimal wie möglich ausfällt. 
  • Außerdem werden weitere 1320,- Euro pro Kind jährlich für Betreuung, Erziehung und Ausbildung vom Einkommen abgezogen, wenn es um die Berechnung der Einkommensteuer geht. 

Wer Anspruch auf den Kinderfreibetrag hat

  • Der Anspruch auf den Kinderfreibetrag besteht zeitlich für die Eltern ab dem Monat, in dem das Kind geboren wird, und so lange, wie Sie Kindergeld für das Kind erhalten.
  • Der Kinderfreibetrag wird aber nur dann fällig, wenn die finanzielle Entlastung für die Eltern dadurch größer als durch die Zahlung des Kindergeldes ist.
  • Beachten Sie auch, dass der Kinderfreibetrag unabhängig vom Kindergeld grundsätzlich angerechnet wird, wenn Sie einen Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer zahlen.
  • Außerdem kann der Anspruch auf den Kinderfreibetrag in bestimmten Fällen auch auf die Groß- oder Stiefeltern übertragen werden. Dazu ist aber eine Zustimmung durch das Finanzamt erforderlich.

Wenn Sie mit dem anderen Elternteil des Kindes verheiratet sind, können sich unter Umständen steuerliche Vorteile daraus ergeben, da sich der Kinderfreibetrag auf 4368,- Euro und der Befreiungsfreibetrag auf 2640 Euro verdoppeln. Bei konkreten Fragen dazu fragen Sie am besten Ihren Steuer- oder Finanzberater um Rat. 

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