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Was ist ein eingetragener Lebenspartner? - Erklärung

Vor dem Standesbeamten wird es offiziell.
Vor dem Standesbeamten wird es offiziell.
Im Grunde ist jeder Mensch, der mit einem anderen auf Dauer in einer Beziehung lebt, ein Lebenspartner. Der Gesetzgeber ist jedoch durchaus pingeliger, und so ist der Begriff ganz offiziell nur den Paaren vorbehalten, die in gleichgeschlechtlichen Verbindungen ihre Zusammengehörigkeit genießen. Wie wird man also ein eingetragener Lebenspartner?

Was ist ein Gesetz für Lebenspartner?

  • Erst seit dem 01. August 2001 können Menschen in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung eingetragener Lebenspartner werden. Dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ging ein langes Ringen zwischen den unterschiedlichsten Interessen voran. Konservativen Kreisen ging die Anerkennung dieser Partnerschaften zu weit, während viele Lesben- und Schwulenvereinigungen der Auffassung waren, dass ein eingetragener Lebenspartner mit zu vielen Pflichten und zu wenigen Rechten belastet war.  
  • Eine Gleichstellung mit Eheleuten erreicht ein eingetragener Lebenspartner trotz der Überarbeitungen bis heute nicht. Er ist nicht in gleicher Weise vom Grundgesetz geschützt wie ein Ehemann oder eine Ehefrau nach Art. 6 GG. In einigen Bereichen bestehen große Unterschiede zu einer Ehe. Gerade das Adoptionsrecht ist auf Stiefkinder beschränkt. Es bestanden anfänglich steuerliche und versorgungsrechtliche Nachteile. Die Gerichte mussten sich mit den Regelungen befassen und die Frage klären: Welche Rechte hat ein eingetragener Lebenspartner?

Wie wird man eingetragener Lebenspartner?

  • Grundsätzlich erfolgt die Erklärung vor dem Standesbeamten. Wie bei einer Zivilehe wird aus einem Lebensgefährten damit ganz offiziell ein eingetragener Lebenspartner. Ausnahmen bestehen in Bayern, wo noch nüchterner nur vor einem Notar diese Erklärung abgegeben werden kann. Auch Baden-Württemberg macht je nach Landkreis Ausnahmen, die zum Notar oder zum Standesamt führen können.
  • Mit der Zeremonie vor dem Standesbeamten erhält ein eingetragener Lebenspartner weitgehende Rechte in der Beziehung gegenüber Dritten und auch für den Fall, dass die Lebenspartnerschaft enden soll.
  • Bestehen Ausschlussgründe für einen Lebenspartner? Wie bei einer Ehe darf natürlich keiner der Beteiligten bereits vor dem Gesetz gebunden sein. Er muss volljährig sein und kann sich bei der Abgabe der Erklärung auch nicht vertreten lassen. 

Bestehen Vorteile für einen eingetragenen Lebenspartner?

Ein gesetzlich nicht berücksichtigter Vorteil ist sicherlich immer das Gefühl, das mit einer so deutlich nach außen gezeigten Zusammengehörigkeit verbunden ist. Ganz offiziell wird ein Band geknüpft, das nicht mehr so ohne Weiteres zu zerschneiden ist. Ein eingetragener Lebenspartner genießt aber auch rechtlich viele Vorteile.

  • Eingetragene Lebenspartner können einen gemeinsamen Familiennamen wählen. Sie folgen damit den gleichen Regeln wie bei einer Eheschließung und üben nach ihrer persönlichen Entscheidung ihr Wahlrecht aus.
  • Mit der Stellung als eingetragener Lebenspartner entstehen Ansprüche auf gegenseitige Versorgung, ein Erbanspruch und der Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Auch im Krankheitsfall des Partners ist ein eingetragener Lebenspartner nun dadurch gestärkt, dass er nicht mehr von den Verwandten wie ein Fremder einfach ausgeschlossen werden kann.
  • Das Kind eines der Lebenspartner kann vom anderen adoptiert werden. Damit ist das Adoptionsrecht auch bereits ausgeschöpft. Fremde Kinder dürfen bislang jedenfalls nicht angenommen werden.

Welche Nachteile hat ein eingetragener Lebenspartner?

Wie bei allen ganz offiziellen Verbindungen sind diese nicht mehr so leicht wieder aufzuheben. Die Trennung der Lebenspartner zieht nun rechtliche Konsequenzen mit sich, die je nach Standpunkt von Vorteil, aber auch von Nachteil sein können.

  • Seit 2005 gelten im Wesentlichen die Voraussetzungen für eine Ehescheidung. Trennungszeiten müssen eingehalten werden, die im Minimum ein Jahr betragen. Nur wenn ein Festhalten an der Verbindung für einen Lebenspartner eine unzumutbare Härte bedeutet, ist doch eine vorzeitige Beendigung möglich.
  • Muss Unterhalt gezahlt werden für einen Lebenspartner? Eine Frage, die immer dann deutlich bejahrt wird, wenn die Voraussetzungen für die Bedürftigkeit nach den bereits bekannten Regeln heterosexueller Ehen vorliegen. Eine Trennung kann also noch lange Zeit für den leistungsfähigen Lebenspartner teuer werden.
  • Der Versorgungsausgleich ist ebenfalls ein Recht, das dem Lebenspartner zusteht. Alle Rentenansprüche, die die Lebenspartner während ihrer gemeinsamen Zeit erwirtschaften, müssen dann gleichmäßig aufgeteilt werden.

Es ist immer eine persönliche Entscheidung, ob Menschen ihre Beziehung als eingetragener Lebenspartner mit allen rechtlichen Auswirkungen führen wollen oder ob sie darauf verzichten.

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