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Was ist eine Aussperrung? - Das sollten Sie als Arbeitnehmer wissen

Als Reaktion auf einen Streik kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter aussperren.
Als Reaktion auf einen Streik kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter aussperren.
In den Nachrichten hört man immer wieder, dass Arbeitnehmer streiken, um so einen höheren Lohn zu erreichen. Doch dass der Arbeitnehmer als Reaktion darauf eine Aussperrung aussprechen darf, ist nicht jedem bekannt. Daher sollten Arbeitnehmer wissen, welche Konsquenzen es nach sich zieht, wenn sie ausgesperrt werden.

Die Aussperrung ist eine Reaktion des Arbeitgebers

  • Unter einer Aussperrung versteht man eine vom Arbeitgeber planmäßige Ausschließung mehrerer Mitarbeiter unter Verweigerung der Entgeltfortzahlung.
  • Unterschieden wird zwischen der sogenannten Abwehr- sowie Angriffsaussperrung. Während der Arbeitgeber bei Ersteren auf einen Arbeitskampf reagiert, leitet er diesen mit Letzteren ein.
  • Aussperren darf Ihr Arbeitgeber Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zum einen muss Ihr Arbeitgeber die Aussperrung zur Abwehr eines zulässigen Streiks vornehmen und dabei die Gewerkschaft darüber in Kenntnis setzen.
  • Außerdem muss er das Übermaßverbot beachten. Dies ist vor allem hinsichtlich der Anzahl der Arbeitnehmer, die ausgesperrt werden, relevant. Denn selbst wenn Sie beim Arbeitskampf bzw. Streik nicht involviert sind, kann Ihr Arbeitgeber Sie aussperren. Er muss dabei das Übermaßverbot bzw. die Verhältnismäßigkeit berücksichtigen.

Welche Folgen hat eine Aussperrung für Arbeitnehmer?

  • Hat Ihr Arbeitgeber Sie rechtmäßig ausgesperrt, dann ruhen alle Rechte und Pflichten aus Ihrem Arbeitsverhältnis für die gesamte Zeit der Aussperrung. Das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch grundsätzlich bestehen.
  • Eine Ausnahme hiervon ist die sogenannte "lösende" Aussperrung. Hier wird das Arbeitsverhältnis beendet. Dieses Aussperren kann Ihr Arbeitgeber bei lang andauernden, rechtswidrigen Arbeitskämpfen aussprechen.
  • Sollten Sie davon betroffen sein, haben Sie nach Beendigung des Streiks einen Anspruch auf Wiedereinstellung, sofern Ihre Weiterbeschäftigung für beide Seiten möglich und auch zumutbar ist.
  • Sperrt Ihr Arbeitgeber Sie rechtswidrig aus, müssen Sie keine Konsequenzen befürchten. Sie verlieren Ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht, sind  aber auch grundsätzlich zur Arbeit verpflichtet.
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