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Wasserschaden an der Decke - was tun?

Bei Wasserschäden sollten Sie nicht erst bei Pilzbefall handeln.
Bei Wasserschäden sollten Sie nicht erst bei Pilzbefall handeln. © fotto / Pixelio
Es ist nicht nur ärgerlich, sondern erfordert auch ein baldiges Handeln: Ein Wasserschaden. Wenn Ihre Decke die ersten Verfärbungen zeigt oder gar schon zu tropfen beginnt, sollten Sie schnell handeln.

Notfallplan bei einem Wasserschaden an der Decke

  • Ihre Handlungsmöglichkeiten unterscheiden sich natürlich, je nach dem ob über Ihnen noch weitere Hausbewohner zu finden sind oder nicht. So oder so müssen Sie prüfen, ob an dieser Decke Wasserleitungen verlaufen. Begeben Sie sich als erstes in den Raum über dieser Decke. 
  • Wenn es auch in diesem Raum nass ist, sollte die Ursache in der Leitung oder im Dach zu suchen und zu finden sein. Wenn es sich um einen Rohrbruch handelt sollten Sie umgehend die Wasserversorgung in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung abstellen.
  • Bei größeren Wassermengen müssen Sie unbedingt einen Notdienst informieren. In größeren Häusern genügt oft auch ein Anruf bei Vermieter oder Hausmeister, die dann alles weitere in die Wege leiten. Diese Notdienste können auch beim Lokalisieren der Wasserschadenursachen helfen, zum Beispiel durch eine Rohrkamera. 
  • Wenn die Ursache gefunden und nach Möglichkeit abgestellt wurde, beginnt spätestens die Schadensbegrenzung. Überschüssiges Wasser muss aufgewischt, nasse Teppiche und Schränke getrocknet werden und Sie sollten sich um die Zeit nach dem Wasserschaden Gedanken machen.

Das ist nach dem Wasserschaden an der Decke zu tun

  • sobald es etwas ruhiger geworden ist, sollten Sie unbedingt aussagekräftige Fotos von dem Wasserschaden und ggf. in Mitleidenschaft gezogenen Möbeln und weiteren Teilen machen. Diese sind wichtig für die Versicherung.
  • Ein Rohrbruch ist für Sie, aber auch für den Vermieter eine unangenehme Sache. Besonders schlimm …

  • Je nach Grund des Wasserschadens sind unterschiedliche Versicherungen zuständig: Diese Notdienste können auch beim Lokalisieren der Wasserschadenursachen helfen, zum Beispiel durch eine Rohrkamera. Für die Schäden an der Wand, den Rohren und ähnlichem müssen Sie sich an den Wohngebäudeversicherer (bei Eigentum) oder Ihren Vermieter wenden.
  • Wenn der Wasserschaden an der Decke zum Beispiel durch eine überlaufende Wanne des Bewohners über Ihnen passiert ist, müssen Sie sich an diesen wenden. In dem Fall haftet seine private Haftpflichtversicherung für den Schaden. Den Anspruch kann aber nur der Versicherungsnehmer selbst stellen - nicht Sie direkt, wie es in der KFZ-Versicherung möglich wäre.
  • Wichtig ist als nächstes die schnelle Trocknung der Wände. Wenn es sich um großflächige Wasserschäden handelt, sollten Sie eine Fachfirma informieren, da in dem Fall Tapeten und Wandputz in der Regel entfernt werden müssen. Danach werden die Wände durch spezielle Maschinen getrocknet.
  • Während Sie die Sofortmaßnahmen natürlich sofort unternehmen dürfen und dafür auch der Notdienst von der Versicherung bezahlt wird, sollten Sie bei den nun anfallenden Arbeiten als erstes mit der Versicherung sprechen. Diese kann ggf. einen Kostenvoranschlag verlangen oder erst einen eigenen Sachverständigen zu Ihnen schicken. Wenn Sie bereits vorher alles ausbessern ist es möglich, dass die Versicherung die Leistungen kürzt.
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