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Weihnachtsgeld bei Elternzeit - darauf ist im öffentlichen Dienst zu achten

Auch in der Elternzeit erhalten Sie Weihnachtsgeld.
Auch in der Elternzeit erhalten Sie Weihnachtsgeld.
Wenn Sie soeben Nachwuchs bekommen haben und Sie damit vorerst mit der Erziehung Ihres Kindes beschäftigt sind, kann es für Sie dennoch interessant sein zu wissen, ob Sie bei der Elternzeit ebenso Weihnachtsgeld erhalten.

Ein Kind zu bekommen ist etwas Wunderbares, auch wenn Sie bestimmt vorerst nicht mehr an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren und sich eine Pause aus dem Berufsleben gönnen. Dennoch kann es interessant für Sie sein, welche Richtlinien im öffentlichen Dienst beim Weihnachtsgeld in der Elternzeit gelten.

Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst - einige Fakten

  • Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten, gelten mittlerweile andere Richtlinien im Tarifvertrag. Hierbei gibt es kein direktes Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld mehr, sondern eine sogenannte Jahressonderzahlung.
  • Die Jahressonderzahlung richtet sich nach dem bisherigen Verdienst. Je nach Eingruppierung Ihrer Tätigkeit erhalten Sie eine Zahlung, die sich prozentual nach Ihrem bisherigen Verdienst richtet. Hierbei wird das Geld, wie bisher auch, mit dem Novemberlohn ausgezahlt.
  • Bei der Eingruppierung E1 - E8 erhalten Sie 90 % Ihres Lohnes ausgezahlt, bei E9 - E12 sind es 80 % und in der Gruppe E13 - E15 sind es 60 % Ihres Lohnes. Hierbei müssen Sie allerdings beachten, dass es für das Weihnachtsgeld auch eine besondere Besteuerung gibt, die das Geld natürlich wieder etwas "schmälert".

Jahressonderzahlung bei Elternzeit - das erhalten Sie

  • Das Schöne am öffentlichen Dienst ist, dass alles Rechtliche in einem Tarifvertrag geregelt ist und Sie nicht mit Ihrem Arbeitgeber bei der Elternzeit verhandeln müssen.
  • In dem Jahr, in dem Ihr Kind geboren wurde, erhalten Sie das volle Weihnachtsgeld. Hierbei werden Sie überraschenderweise Ende November einen Zahlungseingang bemerken - keine Sorge, es handelt sich hier nicht um einen Irrtum, sondern das Geld steht Ihnen zu.
  • Sobald das erste Jahr bei der Elternzeit vorbei ist und Sie noch nicht arbeiten, erhalten Sie dennoch etwas von der Jahressonderzahlung. Diese minimiert sich allerdings um die Hälfte im Vergleich zum Vorjahr.

Auch bei der Elternzeit werden Sie ein Weihnachtsgeld erhalten, freuen Sie sich also darauf.

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