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Weihnachtsgeld und öffentlicher Dienst - das sollten Sie als Arbeitnehmer wissen

Als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst haben Sie Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst haben Sie Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Öffentlicher Dienst und Weihnachtsgeld - geht das? Ja, als Arbeitnehmer des TVöD haben Sie spätestens am 1. Dezember des laufenden Jahres einen Anspruch auf diese Sonderzahlung. Für Beamte, die auch Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind, gelten andere Regelungen.

Öffentlicher Dienst - Infos zum Weihnachtsgeld für Angestellte im TVöD

  • Sind Sie Angestellter oder Arbeiter im öffentlichen Dienst, so gilt für Sie der TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) und Ihnen steht die jährliche Sonderzuwendung - auch Weihnachtsgeld genannt - zu.
  • Diese Sonderzahlung erhalten Sie spätestens am 1. Dezember, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie als Arbeitnehmer müssen zunächst noch in einem Arbeitsverhältnis stehen und dürfen den ganzen Monat Dezember nicht beurlaubt sein. Außerdem müssen Sie seit dem 1. Oktober bzw. sechs Monate des laufenden Kalenderjahres im öffentlichen Dienst beschäftigt sein.
  • Treffen diese Voraussetzungen auf Sie zu, haben Sie einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Bis 1993 war diese Sonderzahlung ein fixer Betrag. Seitdem jedoch wird die Relation des Gehalts zwischen Dezember 1993 und dem Gehalt im Dezember des laufenden Jahres als Berechnungsgrundlage herangezogen.
  • Das ist eine recht komplizierte Rechnung, die von Computerprogrammen übernommen wird. Als Weihnachtsgeld bekommen Sie den dadurch ermittelten Prozentsatz Ihres durchschnittlichen monatlichen Gehalts.
  • Beispiel: Das Computerprogramm hat für Sie den Prozentsatz 82 ermittelt und Ihr durchschnittliches Monatsgehalt beträgt 2.600 Euro, so bekommen Sie spätestens am 1. Dezember des laufenden Jahres eine Sonderzahlung von 2.132 Euro.

Auch als Beamter können Sie Weihnachtsgeld bekommen

  • Auch Beamte sind Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und haben genauso einen Anspruch auf Weihnachtsgeld wie Arbeitnehmer aus dem TVöD.
  • Bis 2003/2004 war diese Sonderzahlung ein einheitlicher Betrag. Durch die sogenannten "Öffnungsklauseln", die im Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz beschlossen wurden, können nun Bund und Länder abweichend voneinander selbst bestimmen, ob und in welcher Höhe Weihnachtsgeld geleistet wird.
  • Diese Sonderzahlung darf jedoch die Höhe Ihrer Bezüge eines Monats nicht übersteigen. Ausnahmen hierfür wären, wenn Sie in der Besoldungsgruppe A2 bis A8 sind. Dann darf das Weihnachtsgeld um eine bestimmte Summe erhöht werden.
  • Diese Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedlich. Einen Überblick über Sonderzahlungen im öffentlichen Dienst gibt Ihnen der Deutsche Beamtenwirtschaftsring.
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