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Weiterbildung: Arbeitsagentur - Überblick

Übernahme von Weiterbildungskosten muss Arbeitsagentur bestätigen.
Übernahme von Weiterbildungskosten muss Arbeitsagentur bestätigen.
Zu den Aufgaben der Arbeitsagenturen zählt weit mehr als das Beraten von Arbeitssuchenden und das Zahlen von Leistungen (Arbeitslosengeld I/II). Sie bieten Ihnen auf Ihrem Weg zu mehr Jobsicherheit und Aufstiegschancen umfangreiche Fördermöglichkeiten und -programme zur Weiterbildung.

Entweder Sie entscheiden sich für einen neuen Weg oder eine Entwicklung in Ihrem Beruf zwingt Sie dazu. Als Arbeitssuchender heißt es, sich neuen Anforderungen des Arbeitsmarktes zu stellen, will man nicht als Langzeitarbeitsloser chancenlos in die Zukunft blicken.

Weiterbildung - eine Aufgabe der Arbeitsagentur

Man muss nicht erst Kunde der Arbeitsagentur werden, um in den Genuss von Fördermitteln und Angeboten zu kommen.

  • Die Agenturen für Arbeit fördern generell berufliche Weiterbildung. Zu Förderfähigen gehören neben arbeitslos gewordenen Menschen auch jene, bei denen sich eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden lässt. Besser und effektiver ist es, Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Das gelingt bei Beschäftigten mit entsprechender beruflicher Qualifizierung. 
  • Ziel jeder von der Arbeitsagentur geförderten Weiterbildung ist es, dass Sie nach Abschluss der Weiterbildung mit großer Wahrscheinlichkeit in den ersten Arbeitsmarkt zurückkehren können. Daher werden eine Reihe von beruflichen und persönlichen Faktoren sowie Lage am Arbeitsmarkt und Mobilitätsbereitschaft berücksichtigt.

Beratungsgespräch und Bildungsgutschein

Interessenten sollten sich frühzeitig um ein Beratungsgespräch kümmern. Denn neben der Prüfung der Eignungsvoraussetzungen müssen ärztliche oder psychologische Untersuchungen erfolgen.

  • Fällt die Prüfung und damit die Förderung für Sie positiv aus, erhalten Sie einen Bildungsgutschein. Der bildet die Grundlage, dass Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls Arbeitslosengeld gezahlt wird. Der Bildungsgutschein ist an bestimmte Bedingungen (zeitliche Befristung, Maßnahme) gebunden.
  • Im Bildungsgutschein sind Bildungsziel und die Qualifizierungsinhalte festgehalten. Den passenden Lehrgang können Sie bei einem Veranstalter Ihrer Wahl auswählen. Ein ideales Informationsmedium ist KURSNET, Deutschlands führendes Aus- und Weiterbildungsportal. In jedem Fall müssen Sie vor der Zusage Rücksprache mit der Agentur für Arbeit nehmen und sich den Bildungsträger und die Maßnahme als geeignet bestätigen  lassen.

Übernahme von Weiterbildungskosten

Die Arbeitsagentur beziehungsweise das Jobcenter übernimmt die Weiterbildungskosten. Genauer gesagt die durch die Lehrgangsteilnahme direkt entstehenden Kosten.

  • Zu den erstattungsfähigen Weiterbildungskosten gehören Lehrgangskosten, Kosten für eine eventuelle Eignungsfeststellung sowie Fahrkosten. Übernommen werden außerdem Kosten für eine notwendige auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten.
  • Beteiligt sich ein Dritter (beispielsweise Arbeitgeber oder Förderer) teilweise oder ganz an irgendwelchen Lehrgangskosten, zahlt die Arbeitsagentur lediglich eventuell verbleibende Restbeträge.

Rund 17.500 Bildungsträger offerieren auf den Seiten von KURSNET mehr als 500.000 Angebote. Diese Informationen erhalten Sie tagesaktuell, schnell und kostenlos. KURSNET steht Ihnen bei fehlendem Internetanschluss in jedem Jobcenter im Berufsinformationszentrum zur Verfügung.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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