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Wertverlust durch Tageszulassung steuerrechtlich korrekt verbuchen

Durch eine Tageszulassung gibt es Wertverlust.
Durch eine Tageszulassung gibt es Wertverlust.
Wenn Sie sich einen neuen Wagen kaufen möchten, kann es unter Umständen viel günstiger sein, wenn Sie ein Fahrzeug mit Tageszulassung erwerben, da hier der Wertverlust recht hoch ist.

Ein Neuwagen hat einen erheblichen Wertverlust

  • Fast jeder, der sich einen Neuwagen anschaffen möchte, fragt sich, warum eigentlich der Wertverlust eines Fahrzeugs im ersten Jahr über 24% liegen muss, bei einigen besonderen Modellen sogar bereits bei 1/3 des Kaufpreises? Da praktisch jede Person, die an der Herstellung eines Fahrzeugs mitgewirkt hat, auch noch Geld verdienen möchte, sind die Preise für die Neuwagen extrem hoch. Das reicht von den Facharbeitern der einzelnen Herstellungsphasen über die Firmenauslieferung und Großhändler bis hin zum Autoverkäufer vor Ort. Zudem müssen auch noch die gesamten Entwicklungskosten sowie der Aufwand für die Herstellung bezahlt werden.
  • Kaufen Sie Ihr Fahrzeug direkt beim Hersteller und profitieren Sie von dem Vorteil, dass der Steuersatz nicht so hoch ist wie in Deutschland. Dafür haben Sie aber den Nachteil, dass der Zoll auch noch Einfuhrsteuer verlangt. Zwar ist dieser Gesamtpreis immer noch nicht so hoch, als wenn Sie den Wagen in Deutschland kaufen würden, doch liegt der Preis immer noch sehr hoch.
  • Die günstigsten Neuwagen der gleichen Marke sind noch immer die Reimporte, die zunächst ins europäische Ausland exportiert werden, um anschließend wieder zum innerdeutschen Händler zurückzukommen. Hierfür brauchen Sie keinerlei Zoll zu bezahlen und haben Ihren Neuwagen wesentlich billiger, als es innerhalb Deutschlands der Fall ist.

Mit einer Tageszulassung können Sie viel Geld sparen

  • Sehr oft können Sie in den speziellen Zeitschriften lesen, dass Sie beim Kauf eines Reimportfahrzeuges mit Tageszulassung 15% und mehr des herkömmlichen Kaufpreises sparen können. Dies kommt einfach daher, dass diese Fahrzeuge durch den Reimport ohnehin schon erheblich günstiger sind als beim Autohaus vor Ort. Weiterhin bedeutet eine Tageszulassung gleichzeitig, dass Ihr neues Fahrzeug kein Neuwagen mehr ist, obwohl mit diesem Fahrzeug noch kein Kilometer gefahren wurde. Dadurch wurde der Wertverlust des Fahrzeuges gleich in den Verkaufspreis einbezogen.
  • Für die steuerliche Abschreibung AfA (Abschreibung für Abnutzung) können Sie Ihr Firmenfahrzeug auf zwei unterschiedliche Arten abschreiben, wobei eine steuerliche Abschreibung noch für das laufende gleiche Jahr nicht möglich ist. Bei der linearen Abschreibung teilen Sie den gesamten Kaufpreis durch 6 und setzen in den kommenden sechs Jahren immer den gleichen Betrag ab. Daneben gibt es noch die degressiv-lineare Abschreibung. Hierbei schreiben Sie im ersten Jahr sofort 15% des Kaufpreises ab, teilen den Restbetrag aber nur noch durch die verbleibenden fünf Jahre und setzen dann jährlich 1/5 des Restbetrages ab. Bei der Steuererklärung tragen Sie die entsprechenden Summen in die Spalte für außergewöhnliche Ausgaben ab und verweisen in der Zeile auf die Vertragsnummer.
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