Alle Kategorien
Suche

Wie beantrage ich BAföG?

Ohne BaföG ist das Studium für viele Studierende unbezahlbar.
Ohne BaföG ist das Studium für viele Studierende unbezahlbar.
Die finanzielle Unterstützung beim Studium und bei der Ausbildung ist für viele Studenten und Auszubildende unentbehrlich. Es gibt eine große Anzahl von Menschen, die denken, dass ein großer Arbeitsaufwand dahinter steht. Wenn man weiß, wies geht, dauert dies aber höchstens eine halbe Stunde.

Was Sie benötigen:

  • Einkommensbescheinigungen der Eltern und evtl. des Ehepartners
  • Studienbescheinigung / Schulbescheinigung
  • Studienbescheinigung/ Schulbescheinigung der Geschwister
  • Bescheinigung des Vermieters über die Höhe der Miete
  • Sonstige Nachweise (z.B. über den Bezug einer Waisenrente oder über evtl. vorhandenes Vermögen)
  1. BAföG zu beantragen lohnt sich überraschend oft. Selbst wenn monatlich nicht so viel Geld dabei herausspringt, hat man viele Vorteile dadurch. Ein sehr wichtiger Vorteile ist eine Obergrenze bei der Nachzahlungssumme von 10.000 Euro. Das bedeutet, dass man unabhängig von der tatsächlichen Summe aus dem geliehenen BAföG-Geld und dem Geld, das man sich bei der Bank (der jeweiligen Förderbank des Bundeslandes z.B. der NRW Bank in Nordrhein Westfalen) für anfallende Studiengebühren geliehen hat, nie mehr als 10.000 Euro zurückzahlen muss. Außerdem werden BAföG-Empfänger von der GEZ-Gebühr befreit.
  2. Wichtig ist, dass Sie den BAföG-Antrag nicht erst Jahre nach dem Studienbeginn einreichen, denn BAföG wird ab dem ersten Semester (auch rückwirkend vom Zeitpunkt der Antragsstellung bis zur kompletten Bearbeitung), bis zum Ende der Regelstudienzeit gezahlt. Wenn Sie also erst nach vier Semestern den Antrag stellen, so verlieren Sie das Geld aus dieser Zeit.

Ein BAföG-Antragsformular ausfüllen:

BAföG-Antragsformulare gibt es im Internet auf der Homepage: www.das-neue-bafoeg.de, unter dem Punkt „Antragsstellung/Antragsformulare“. Natürlich gibt es auf dieser Seite viele Formulare. Formblatt 1 muss jeder ausfüllen, der BAföG beantragt. Weitere Formblätter sind:

  • Anlage 1 zu Formblatt 1: für eine Förderung während eines Auslandsaufenthalts.
  • Anlage 2 zu Formblatt 1: für einen Kinderbetreuungszuschlag.
  • Formblatt 2: Bescheinigung über den Besuch der Ausbildungsstätte (bei der Uni muss eine spezielle Studienbescheinigung eingereicht werden!).
  • Formblatt 3: Erklärung des Ehegatten / des Vaters / der Mutter (Wenn beide Elternteile Einkommen bezogen haben, dann brauchen Sie für jedes Elternteil ein Formular. Wenn man verheiratet ist, kommt das Formular des Ehepartners hinzu.)
  • Formblatt 4: Für Ausländer/innen
  • Formblatt 5: nach 3-5 Semestern (je nach Studiengang) muss man einen Nachweis über die Zwischenprüfung o.ä. ablegen.
  • Formblatt 6: für eine komplette Ausbildungsförderung im Ausland.
  • Formblatt 7: wenn das Einkommen der Eltern/ des Ehepartners im Bewilligungszeitraum wesentlich geringer ausfällt, als im Formblatt 3 angegeben. (Bei der Einkommensfeststellung geht es immer um das vorletzte Kalenderjahr. Wenn man also 2010 einen Antrag stellen möchte, dann geht es um das Einkommen der Eltern / des Ehepartners aus dem Jahre 2008. Wenn dieses stark vom Einkommen aus dem Jahre 2010 abweicht, muss dieses Formblatt ausgefüllt werden.).
  • Formblatt 8: Antrag auf Vorausleistungen (Wenn das BAföG-Amt den Antrag erst in einigen Monaten fertig bearbeitet hat, und man aber auf das Geld sofort angewiesen ist.)
  1. Wenn Sie also ein „normales“ Universitätsstudium als erste Ausbildung beginnen wollen, müssen Sie auf jeden Fall einmal das Formblatt 1 und zweimal das Formblatt 3 einreichen. Verheiratete Erststudierende müssen also dreimal das Formblatt 3 einreichen.
  2. Ausnahme: Es wird zwischen elternunabhängigem und elternabhängigem BAföG unterschieden. Wer schon eine Ausbildung gemacht hat, älter als 30 Jahre alt ist (z.B. wenn das Abitur nachgeholt wurde), oder nach Vollendung des 18. Lebensjahres schon fünf Jahre gearbeitet hat, kann elternunabhängiges BAföG beantragen. Nur in diesem Fall müssen Sie das Formblatt 3 nicht einreichen.
  3. Geben Sie alle Anträge und Formulare beim zuständigen BAföG-Amt (meistens an der Uni) ab. Die Adresse finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Universität.
  4. Vor der Abgabe Ihrer Unterlagen, sollten Sie auf jeden Fall eine Kopie für sich selbst machen, damit Sie für den Folgeantrag nicht so lange brauchen. BAföG muss nämlich für jedes Jahr neu beantragt werden!
  5. Mit folgender finanzieller Unterstützung können Sie rechnen:

    - Wer bei den Eltern wohnt bekommt 414 €
    - Wer nicht bei den Eltern wohnt bekommt 512 €

  6. Zusätzlich kommen noch 54 € für die Krankenversicherung (nur bei Bedarf, denn man kann bis zum 25. Lebensjahr familienversichert bleiben) hinzu und 10 € für die Pflegeversicherung. Wer mehr als 146 € Miete bezahlt, bekommt dann noch mal 72 € oben drauf.
  7. Für ganz Ungeduldige gibt es auf www.bafoeg-rechner.de die Möglichkeit, die Förderungssumme ungefähr zu berechnen. Aber Achtung: ohne Gewähr und stimmt nicht immer!
  8. Mit wenigen Schritten kann ein Studierender finanzielle Unterstützung erhalten. Jeder deutsche Auszubildende hat prinzipiell einen Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung. Dieser hängt natürlich davon ab, inwieweit die unmittelbaren Angehörigen (Eltern und Ehepartner) in der Lage sind, für die Kosten des Lebensunterhalts während der Ausbildung aufzukommen. Deshalb wird das Einkommen genau geprüft. Wenn die Eltern oder der Ehepartner eine finanzielle Unterstützung verweigern und damit einer Ausbildung im Wege stehen, so können Sie sich an das zuständige BAföG-Amt wenden. Das Amt wird dann den Lebensunterhalt finanzieren und sich das Geld von den entsprechenden Angehörigen zurückholen.
Teilen: