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Wie man einen Arbeitsvertrag richtig kündigt

Als Arbeitnehmer kündigen - nicht schwer!
Als Arbeitnehmer kündigen - nicht schwer!
Der Arbeitsvertrag ist eines der im Alltag am häufigst vorkommenden Konstrukte. Wie man an einen kommt, ist die eine Sache. Wie aber kündigt man als Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag?

Was Sie benötigen:

  • den zu kündigenden Vertrag
  • aktuelle Fassung des § 622 BGB

Wie kündigt man ein Anstellungsverhältnis?

  • Nehmen Sie sich zunächst den zu kündigenden Vertrag zur Hand. Ihm können Sie die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers, seinen Sitz sowie die vereinbarten Kündigungsfristen entnehmen.
  • Stellen Sie sicher, dass die von Ihnen verwendete Anschrift auch tatsächlich die aktuelle Anschrift Ihres Arbeitgebers ist.
  • Setzen Sie dann die Kündigung als normales Schriftstück auf. Im Grunde muss sie nur enthalten: den Namen der Firma, den Namen des Angestellten, der kündigt, die Tatsache, dass gekündigt wird und mit Wirkung zu welchem Datum der Vertrag endet. Nicht zu vergessen natürlich sind Datum und Unterschrift.
  • Doch der Reihe nach: Nach Aufnahme der korrekten Anschrift und des Tagesdatums schreiben Sie in den Betreff Ihres Schreibens "Kündigung des mit Arbeitsvertrag vom XX.XX.XXXX geschlossenen Arbeitsverhältnisses. Dann folgt die Anrede.
  • Im eigentlichen Textkörper müssen Sie dann nur noch Ihre Kündigungsabsicht erklären, z.B. mit einer Formulierung wie: "Hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht mit Wirkung zum XX.XX.XXXX."
  • Sie möchten Ihr Arbeitsverhältnis kündigen? Um alles richtig zu machen, müssen Sie nicht nur die …

  • Leider können Sie sich das Datum des Wirksamwerdens der Kündigung nicht aussuchen. Hier gelten zunächst die im Arbeitsvertrag getroffenen Regelungen, hilfsweise die Bestimmungen des § 622 BGB.
  • Wenn möglich, berechnen Sie die einzuhaltende Kündigungsfrist anhand Ihres Arbeitsvertrages. Verweist dieser auf das BGB, richten Sie sich nach dem Gesetzestext. Liest man diesen gründlich, merkt man schnell, dass es bei der Berechnung der Kündigungsfrist auf die Jahre ankommt, die man für das Unternehmen tätig war.
  • Fertigen Sie die Kündigung zweifach aus (das zweite Exemplar dient als Empfangsquittung) und unterschreiben Sie sie.

Einen Arbeitsvertrag abwickeln

  • Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wobei er zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis wählen kann. Das qualifizierte Zeugnis enthält genaue Angaben zur Tätigkeit des Arbeitnehmers, zur Güte der Arbeitsleistungen und zum allgemeinen Betragen. Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf den Arbeitnehmer nicht "in seinem beruflichen Fortkommen" beeinträchtigen."
  • Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob Sie es sind, der kündigt, oder (wie ja leider oft der Fall) die Firma das Vertragsverhältnis beendet.
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