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Wie schreibe ich ein Arbeitszeugnis? - Eine Anleitung

Beim Schreiben von Arbeitszeugnissen muss einiges beachtet werden.
Beim Schreiben von Arbeitszeugnissen muss einiges beachtet werden.
Das Arbeitszeugnis spielt bei der Bewerbung des Arbeitnehmers eine wesentliche Rolle. Es stellt einen sehr wichtigen Faktor im Arbeitsleben dar. Einerseits muss es wahr sein - andererseits darf es das weitere Fortkommen des früheren Mitarbeiters nicht ungerechtfertigt erschweren. Unzählige Gerichtsurteile beschäftigen sich mit diesem Thema. Hier erfahren Sie, wie Sie ein gutes Arbeitszeugnis schreiben.

Was Sie benötigen:

  • PC
  • Drucker

So muss ein Arbeitszeugnis formal aussehen

Die Form wurde vom Bundesarbeitsgericht festgelegt. Und zwar:

  • Sie sollten kein billiges Papier, sondern gute Qualität im DIN A4-Format benutzen. Das Zeugnis muss ordentlich, sauber und mit Schreibmaschine oder PC geschrieben sein (nicht handschriftlich) und darf keine Flecken, Verbesserungen, Durchstreichungen oder Ähnliches enthalten.
  • Durch die äußere Form dürfen Sie nicht den Eindruck erwecken, der ausstellende Arbeitgeber distanziere sich vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärung.
  • Es muss mit einem ordnungsgemäßen Briefkopf ausgestattet sein, aus dem der Name und die Anschrift des Ausstellers erkennbar ist. Ihrer Unterschrift ist ein Firmenstempel beizufügen. (Quelle: Bundesarbeitsgericht, 5 AZR 182/92)

So sollten Sie das Zeugnis schreiben

  • In der Überschrift muss die Art des Zeugnisses eindeutig bezeichnet werden: z.B. Arbeits-, Zwischen- oder Praktikantenzeugnis etc.
  • Im Einleitungssatz sind die persönlichen Daten des Mitarbeiters sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses zu nennen.
  • In der Aufgabenbeschreibung stehen die Position des Mitarbeiters und eine genaue Beschreibung seiner Tätigkeit und seiner Aufgabengebiete in der Firma.
  • In der Leistungsbeurteilung benennen Sie die Kenntnisse, Arbeitsweise und -erfolge des Mitarbeiters. Auch sollten Sie die Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und Zuverlässigkeit erwähnen; ein Weglassen einer dieser Eigenschaften weist auf ein Problem damit hin.
  • In der Verhaltensbeurteilung beschreiben Sie das Verhalten zu Mitarbeitern, Kollegen, Kunden, Vorgesetzten, Lieferanten etc
  • Im Schlussabsatz können Sie - wenn vom Arbeitnehmer gewünscht - die Art und den Grund des Austritts aus der Firma angeben. Am Ende setzen Sie die Dankesformel mit Zukunftswünschen.

Das müssen Sie beim Schreiben des Arbeitszeugnisses beachten

  • Unzulässig sind negative Beobachtungen und Bemerkungen. Es darf nichts hervorgehoben oder mit Ausrufe-, Anführungs- oder Fragezeichen versehen werden.
  • Durch verschiedene Gerichtsurteile wurden auch die thematischen Tabus bei der abschließenden Beurteilung eines Mitarbeiters festgelegt. Diese sind: Strafen (wenn sie nichts mit der Arbeit zu tun haben), Abmahnungen, Krankheitstage, Schwerbehinderteneigenschaft, Schwangerschaft/Mutterschutz, Gesundheitszustand (außer bei akuter Gefährung Dritter), Gehalt, Alkoholabhängigkeit, Betriebsratstätigkeit (außer bei Freistellung länger als ein Jahr), Gewerkschaftszugehörigkeit, Streik, Partei- oder Kirchenzugehörigkeit, Ehrenämter, Nebentätigkeiten und Wettbewerbsverbote.
  • Negative Tatsachen dürfen in der Beurteilung nur dann stehen, wenn sie für die gesamte Tätigkeitsdauer charakteristisch waren und beweisbar sind.

Gängige Formulierungen in Arbeitszeugnisse und was sie bedeuten

  • Viele Arbeitgeber verwenden in ihren Beurteilungen einen sogenannten "Zeugnis-Code", der sich am Schulnoten-System orientiert und die Benotung im Endeffekt positiver beschreibt.
  • Eine Übersetzung der gängigsten Zeugnis-Codes finden Sie hier: "hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt" = sehr gute Leistungen; "hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt" = gute Leistungen; "hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erledigt" = ausreichende Leistungen; "hat die ihm übertragenen Arbeiten im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt" = mangelhafte Leistungen; "hat sich bemüht, die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen" = unzureichende Leistungen; "hat unseren Erwartungen entsprochen" = schlecht; "in jeder Hinsicht entsprochen" = befriedigend; "in bester Weise entsprochen" = ziemlich gut; "in jeder Hinsicht und in bester Weise entsprochen" = gut; "in jeder Hinsicht und in allerbester Weise entsprochen" = sehr gut; "hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt" = Bürokrat, der keine Initiative entwickelt; "mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen" = ein Mitläufer, der sich gut anpasst; "war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen" = ist ein unangenehmer Mitarbeiter; "wegen ihrer/seiner Pünktlichkeit war sie/er stets ein gutes Vorbild" = war in jeder Hinsicht eine Niete; "bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden" = hat versagt; "hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt" = hat getan was sie/er konnte, aber das war nicht viel; "alle Arbeiten erledigte sie/er mit großem Fleiß und Interesse" = war eifrig, aber nicht besonders tüchtig; "im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter" = für Vorgesetzte ist er ein schwerer Brocken; "wir lernten ihn als umgänglichen Kollegen kennen" = viele Mitarbeiter sahen ihn lieber von hinten als von vorn (Literaturhinweis: Anne Backer: Arbeitszeugnisse. Entschlüsseln und mitgestalten. 5. Auflage. Haufe, Planegg bei München 2008, ISBN 978-3-448-09313-1)
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