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Wieviel Quadratmeter für 2 Personen? - Das sollten Sie beachten

Die Wohnung ist zu groß.
Die Wohnung ist zu groß.
Wieviel Quadratmeter stehen 2 Personen zu? Wenn Sie nur noch Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben, müssen Sie auch beachten, wieviel Quadratmeter für zwei Personen erlaubt sind.

Wie viel Quadratmeter werden bewilligt?

  • Es ist eigentlich schon schlimm genug, wenn Sie aus rationellen Gründen entlassen und arbeitslos werden. Haben Sie dann ein gewisses Alter erreicht, werden Sie kaum noch Chancen haben, wieder eine Arbeit zu bekommen. Viel eher können Sie in das Arbeitslosengeld II abrutschen, und dann stehen Sie vor ganz anderen Problemen.
  • Hatten Sie bislang eine gute und einigermaßen große Wohnung für sich und Ihren Lebenspartner, so werden Sie sich wundern, wie viel Quadratmeter für 2 Personen bewilligt werden. Ist Ihre Wohnung zwar größer, aber günstiger, so können Sie auf das Wohlwollen des Sachbearbeiters hoffen, da das Amt dann weniger für Sie bezahlen muss.

Für 2 Personen gibt es wenig

  • Ist allerdings Ihre Wohnung zu groß, so werden Sie aufgefordert, Ihre bisherige Wohnung aufzugeben und sich eine kleine und günstige Wohnung zu suchen. Möchten Sie trotz der Ihnen nur zustehenden 62 Quadratmeter Ihre bisherige Wohnung behalten, so bekommen Sie vom Amt lediglich 276,- Euro für die 62 qm bewilligt und den restlichen Betrag müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen. Somit würde sich die Ihnen bewilligte Summe zum Leben verringern.
  • Wie Sie es anstellen, damit leben zu können, interessiert die Sachbearbeiter überhaupt nicht. Sie müssen entweder den Forderungen der Sachbearbeiter nachkommen oder Ihren Lebensstil erheblich ändern. In diesem Falle bliebe Ihnen nur die Möglichkeit, sich um einen Minijob zu bemühen oder, falls vorhanden, einen 1-Euro-Job anzunehmen, denn das aus dem 1-Euro-Job erhaltene Geld dürfen Sie ohne Abzüge behalten.
  • Bei dem Minijob werden 100m. Euro nicht angerechnet und von den nächsten 65,- Euro werden Ihnen 20 % abgezogen. Alles darüber hinaus verdiente Geld wird angerechnet und von Ihrem ausgezahlten Geld abgezogen. Wenn Sie sich allerdings entscheiden, einen Wohnungswechsel nach Aufforderung Ihres Sachbearbeiters durchzuführen, so sollten Sie darauf bestehen, dass Ihnen der Umzug bezahlt wird, da dieser Umzug vom Amt verlangt wird.
  • Wenn die Wohnung lediglich einen oder zwei Quadratmeter größer als für 2 Personen angemessen ist, so können Sie Glück haben, dass Ihr Sachbearbeiter die zwei Quadratmeter mehr unter den Tisch fallen lässt und ein Auge zudrückt.
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