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Wird ein Auto vom Arbeitsamt bezahlt? - Wissenswertes zum Sonderbedarf

Ein Auto kann unter engen Voraussetzungen vom Arbeitsamt bezahlt werden.
Ein Auto kann unter engen Voraussetzungen vom Arbeitsamt bezahlt werden.
Ein Auto kann unter Umständen vom Arbeitsamt bezahlt werden. Hierzu sollten allerdings viele Voraussetzungen erfüllt werden und die Höhe der Bezuschussung ist begrenzt. Wie Sie diesen Sonderbedarf anmelden können, erfahren Sie wie folgt.

Wann ein Auto vom Arbeitsamt bezahlt werden kann

  • Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass Sie, wenn Sie Leistungen vom Arbeitsamt beziehen, keinen Anspruch darauf haben, dass das Arbeitsamt Ihnen ein Auto bezahlt. Es kann jedoch sein, dass Sie zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß §§ 44 bis 47 Sozialgesetzbuch III den Sonderbedarf erhalten. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch, es handelt sich um eine Ermessensentscheidung des Arbeitsamtes.
  • Sie können ein Auto nur dann bezahlt bekommen, wenn Sie es benötigen, um ein Arbeitsverhältnis aufzunehmen. Hierbei genügt keine vage Aussicht auf verbesserte Jobchancen, sondern Sie müssen ein konkretes Arbeitsangebot vorlegen, das von der Bedingung abhängt, dass Sie ein Auto haben.
  • Bei Ihrem konkreten Jobangebot muss es sich um einen sozialversicherungspflichtigen Job handeln.
  • Bei der Geltendmachung von Sonderbedarf, kann Ihnen maximal 2.500 Euro als Zuschuss zu den Anschaffungskosten eines Autos gezahlt werden. Dies ist eine Anschaffungskostenbeihilfe. Das Arbeitsamt bezahlt damit nicht den vollen Preis Ihres Autos.
  • Beachten Sie, dass die Höhe der Anschaffungskostenbeihilfe von dem Nutzen abhängt. Je größer die Entfernung zum Arbeitsplatz und je schlechter die Anbindung durch öffentliche Verkehrsmittel, desto höher Ihr Nutzen.  
  • Dieser Zuschuss ist eine Teilleistung Ihrer Arbeitslosenversicherung.

Wer kann den Sonderbedarf beim Arbeitsamt anmelden?

  • Damit ein Auto vom Arbeitsamt bezahlt wird, wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter beim Arbeitsamt. Fragen Sie ihn nach einem Antrag auf den Sonderbedarf und erläutern Sie, dass Sie ein konkretes Jobangebot für einen sozialversicherungspflichtigen Job haben, das an die Bedingung geknüpft ist, dass Sie ein Auto haben.
  • Sie müssen dann diesen Antrag ausfüllen. Hierzu können Sie Ihren Sachbearbeiter fragen, wenn Ihnen etwas unklar ist.
  • Legen Sie dann das Jobangebot und eine Bescheinigung über eine Festanstellung des Arbeitgebers bei.
  • Sie dürfen dann einen Arbeitsweg haben, der mindestens zehn Kilometer weit ist und es darf keine Anbindung durch öffentliche Verkehrsmittel geben. Erklären Sie dies schriftlich und fügen Sie auch dieses Dokument dem Antrag bei.
  • Damit ein Auto vom Arbeitsamt bezahlt wird, schicken Sie dann die Formulare an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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