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Witwenrente beantragen - so wird's gemacht

Die Witwenrente hilft zumindest finanziell während der Trauerphase.
Die Witwenrente hilft zumindest finanziell während der Trauerphase.
Die Witwenrente steht jedem hinterbliebenen Ehepartner zu, der ein gewisses Einkommen nicht überschreitet. Bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellt man den Antrag. Was muss dabei beachtet werden?

Der Ehemann oder die Ehefrau ist gestorben. In den Wochen nach dem Tod eines Angehörigen kommt zu der Trauer noch jede Menge Aktenarbeit auf den Hinterbliebenen zu. Einen zumindest finanziellen Lichtblick bietet in vielen Fällen die Witwenrente.

Wer Anspruch auf Witwenrente hat

  • Unter bestimmten Voraussetzungen wird sie genehmigt: Zum einen muss das Paar rechtsgültig verheiratet gewesen sein, zum anderen darf kein Rentensplitting durchgeführt worden sein. Außerdem muss der Verstorbene bereits fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben oder bereits Rentner gewesen sein.
  • Die große Witwenrente, 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, erhält, wer älter als 45 Jahre alt ist, ein minderjähriges Kind erzieht, welches Anspruch auf Waisenrente hat, für ein behindertes Kind sorgt oder vermindert erwerbsfähig ist.
  • Die kleine Witwenrente, 25 Prozent der Rente des Verstorbenen, erhält, wer die Anforderungen an die große Witwenrente nicht erfüllt. Sie wird zwei Jahre ausgezahlt.
  • Bedenken Sie, dass Ihr Einkommen auf die Witwenrente angerechnet wird. Überschreitet Ihr Einkommen den monatlichen Freibetrag von 718 Euro, so wird das Einkommen zu 40 Prozent verrechnet. Je nachdem wie hoch Ihr Einkommen ist, kann es auch sein, dass Sie keine Witwenrente erhalten.
  • Die ungekürzte Rente des Verstorbenen in den ersten drei Monaten nach dem Tod erhält aber jeder Hinterbliebene.

Wie Sie die Hinterbliebenenrente beantragen

  • Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Rentenversicherungsträger auf und vereinbaren einen Termin.
  • Auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung finden Sie den Antrag zur Stellung der Witwenrente. Drucken Sie sich diesen aus und füllen Sie ihn so weit wie möglich aus. Verzweifeln Sie nicht, wenn Sie in Ihrer Trauer nur wenige Angaben machen können. Die Angestellten haben dafür Verständnis und helfen Ihnen beim vereinbarten Termin.
  • Damit der Antrag bearbeitet werden kann, müssen vom Verstorbenen die folgenden Unterlagen hinzugefügt werden: Die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde, Aufrechnungsbescheinigungen, Nachweise über Ausbildungszeiten (Schulabgangszeugnis, Arbeitszeugnis, Bescheinigung über Praktika oder ähnliches), Arbeitslosenbescheide, Nachweise längerer Ausfälle durch Krankheit, die Geburtsurkunde der Kinder und der Personalausweis. Von Ihnen als Antragsteller benötigt der Rentenversicherungsträger die Chipkarte der Krankenkasse, Ihren Ausbildungsvertrag, die Steueridentifikationsnummer sowie die internationale Bankverbindung.
  • Sie erhalten eine schriftliche Terminbestätigung in der zusätzlich aufgeführt ist, welche Unterlagen Sie bereitstellen müssen.
  • Sie können den Antrag auch eigenmächtig ausfüllen und direkt an den Rentenversicherungsträger senden.
  • Je früher Sie die Witwenrente beantragen, desto schneller erhalten Sie die entsprechenden Beträge. Allerdings wird rückwirkend ab dem Tode des Ehepartners gezahlt, sodass Ihnen kein Geld verloren geht, sollten Sie erst später dazu kommen.
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