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Wohngeld und Mindestverdienst - das sollten Sie dabei beachten

Wohngeld setzt einen bestimmten Mindestverdienst voraus.
Wohngeld setzt einen bestimmten Mindestverdienst voraus.
Wer sehr wenig Geld verdient und Schwierigkeiten hat, damit seinen Lebensunterhalt und die Mietkosten zu tragen, kann Wohngeld beantragen. Wohngeld ist jedoch lediglich ein Zuschuss zu den anfallenden Wohnkosten und setzt daher einen bestimmten Mindestverdienst voraus. Erfahren Sie, wie sich der Mindestverdienst bestimmen lässt.

Wissenswertes über Wohngeld und den erforderlichen Mindestverdienst

  • Die Höhe des Wohngeldes und die Tatsache, ob Sie es überhaupt erhalten können, hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen und das Einkommen der im Haushalt lebenden Familienangehörigen ist.
  • Das Wohngeld ist in seinem Wesen lediglich ein Mietzuschuss und wird nur gezahlt, wenn Sie einen gewissen Mindestverdienst vorweisen können. Liegen Sie unter diesem Mindestverdienst, könnten Sie einen Antrag auf Sozialleistungen stellen.
  • Das Gesetz verlangt ein Mindesteinkommen, um Wohngeld zu gewähren, damit das Wohngeld nicht zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken genutzt wird.
  • Gesetzlich normiert ist das erforderliche Mindesteinkommen in § 15 WoGG.
  • Es errechnet sich nach dem Regelsatz, zu dem gegebener Mehrbedarf und die Warmmiete, inklusive der Heizkosten addiert wird.
  • Der Regelsatz beträgt hierbei 364 Euro. Addieren Sie zu diesem Betrag Ihre Warmmiete und Ihre Heizkosten. Haben Sie darüber hinaus noch monatliche Belastungen, wie zum Beispiel Kosten, die durch eine Schwangerschaft verursacht werden oder Versicherungskosten, so zählen diese als Mehrbedarf.
  • Addieren Sie diese Beträge zusammen und vergleichen Sie sie mit Ihrem Einkommen und dem Einkommen der Familienmitglieder in Ihrem Haushalt. Verdienen Sie zusammengerechnet weniger als der Betrag den Sie als Mindestverdienst errechnet haben, so brauchen Sie keinen Antrag auf Wohngeld stellen.

So beantragen Sie Wohngeld

Liegen Sie über dem erforderlichen Mindestverdienst, lohnt es sich einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.Berechnen Sie vorab die Höhe des Mindestverdienstes und stellen Sie dann einen Antrag.

  • Sie benötigen zuerst die Antragsformulare. Laden Sie diese auf der Website www.wohngeldantrag.de herunter.
  • Drucken Sie die Formulare aus und füllen Sie sie wahrheitsgemäß aus.
  • Schicken Sie den Antrag an das örtlich zuständige Wohngeldamt.
  • Sie erhalten wenige Wochen später eine Aufforderung des Amtes, Unterlagen nachzureichen. Sie benötigen nun eine Auskunft Ihres Vermieters über die Höhe der Miete, Lohnnachweise über die letzten drei Monate und eine Verdienstbescheinigung und eine Erklärung über Ihr Vermögen und Ihre Kapitalanlagen.
  • Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen in der angegebenen Frist bei dem Wohngeldamt ein.
  • Nun erhalten Sie bald einen Bescheid vom Wohngeldamt.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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