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Wohnungskündigung zurückziehen - so machen Sie es richtig

Wohnung schon gekündigt? Bitten Sie um Wiederherstellung des Mietvertrags
Wohnung schon gekündigt? Bitten Sie um Wiederherstellung des Mietvertrags
Es ist immer ungünstig, wenn Sie Ihre Wohnung bereits gekündigt haben ohne über eine neue Wohnung zu verfügen, sodass Sie die Wohnungskündigung zurückziehen müssen.

Was Sie benötigen:

  • Einverständniserklärung
  • evtl. neuen Mietvertrag

Das Mietrecht erlaubt es nicht, dass Sie als Mieter mit einem einfachen Schreiben Ihre Wohnungskündigung zurückziehen, um Ihr altes Mietverhältnis wieder herzustellen. Die Wohnungskündigung ist eine einseitige Willenserklärung, bei der es ausreicht, wenn eine der beiden Vertragspartner diese ausspricht. Eine einseitige Wiederherstellung eines Vertrages ist im Mietrecht nicht vorgesehen und deshalb rechtlich unwirksam. Sie können also eine Wohnungskündigung nicht zurückziehen, sondern müssen einen neuen Vertrag schließen.

Wohnungskündigung zurückziehen bzw. eine neuen Vertrag schließen

  1. Rufen Sie Ihren Vermieter an und fragen Sie nach, ob er schon einen Nachmieter gefunden hat.
  2. Falls er noch keinen Nachmieter gefunden hat, erklären Sie ihm, dass Sie die Wohnungskündigung zurücknehmen bzw. das alte Mietverhältnis wiederherstellen möchten. Teilen Sie ihm mit, dass Sie noch keine Wohnung gefunden haben und Sie weiterhin in Ihrer alten Wohnung wohnen bleiben möchten, bis Sie eine neue Wohnung gefunden haben.
  3. Schlagen Sie Ihrem Vermieter vor, dass Sie ihm gerne die Arbeit nach der Suche eines Nachmieters für Ihre jetzige Wohnung abnehmen würden, um ihn zu entlasten.
  4. Da Ihre Wohnungskündigung bereits beim Vermieter eingegangen und somit wirksam ist, müssten Sie nun ein Schreiben aufsetzen, indem Sie um die Fortführung des Mietverhältnisses bitten. Fügen Sie eine Einverständniserklärung des Vermieters bei, die er Ihnen unterschrieben zurückschicken soll. Alternativ könnten Sie einfach einen neuen Mietvertrag mit Ihrem alten Vermieter abschließen. In beiden Fällen ist rechtlich ein neuer Vertrag geschlossen worden, auch wenn im Grunde nur das alte Mietverhältnis wieder hergestellt wird.

Jede Kündigung sollte wohl überlegt sein, denn eine einseitige Rücknahme einer Kündigung ist ungültig.

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