Grundsätzliches zu "zahlbar sofort netto Kasse"
Bei Einkäufen, die Sie nicht bar bezahlen, erhalten Sie eine Rechnung mit den entsprechenden Zahlungskonditionen. Diese informieren Sie darüber, wann der Betrag auf welche Art ausgeglichen werden soll. Der Verkäufer erwartet, dass sich seine Kunden daran halten. Dies ist gerade zwischen Kaufleuten ein ungeschriebenes Gesetz, eine sogenannte Usance, ein Handelsbrauch.
- Der Zahlungshinweis "zahlbar sofort netto Kasse" stellt an den Kunden den Anspruch, die Rechnung ohne Abzug jedweder Nachlässe wie beispielsweise einem Skonto auszugleichen. Netto meint hier, den gesamten Rechnungsbetrag einschließlich Umsatzsteuer ohne Abzüge zu bezahlen. Das heißt im Klartext, Sie sollten den Betrag innerhalb der nächsten drei Tage auf das Konto des Lieferanten überwiesen haben.
- Der sonst unter Kaufleuten übliche Skontoabzug wird bei zahlbar sofort netto Kasse nicht gewährt. Dies ist ein Preisnachlass, der manchmal auf den gesamten Rechnungsbetrag gewährt wird, wenn Sie die Zahlung innerhalb einer bestimmten Zeit leisten.
Der korrekte Zahlungsvorgang mittels Überweisung
- Für den Rechnungsausgleich können Sie einen Erlagschein, einen Überweisungvordruck Ihrer Bank, verwenden. Sie füllen die vorgegebenen Felder hinsichtlich der Bankdaten aus und tragen im Feld "Betrag" den Gesamtbetrag der Rechnung ein. Hier ist auch die Umsatzsteuer enthalten.
- Bei einer Überweisung mittels Online-Banking oder Zahlungsautomaten gehen Sie ähnlich vor. Loggen Sie sich mit Benutzernamen und Kennwort in Ihrem Online-Bank-Account ein und nehmen Sie die Überweisung wie gewohnt vor.
Wenn Sie mit Ihrem Geschäftspartner "rein netto" als Zahlungsziel vereinbart haben, dann bedeutet …
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?