Alle Kategorien
Suche

Zeitarbeitsfirma gründen - dies müssen Sie beim Unternehmensstart beachten

Viele Anträge müssen unterschrieben werden
Viele Anträge müssen unterschrieben werden © Claudia Hautumm / Pixelio
Eine Zeitarbeitsfirma stellt Arbeitssuchende fest ein, um sie anschließend an wechselnde Unternehmen zu vermitteln. Sie ist damit in den Bereich der Personaldienstleister einzuordnen. Wollen Sie selbst ein solches Unternehmen gründen, müssen Sie mit einer Vorbereitungsphase von bis zu einem Jahr rechnen. Zudem benötigen Sie ein Stammkapital von mindestens 10.000 Euro.

Zeitarbeitsfirma starten - diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Bei allen Schritten der Unternehmensgründung sollten Sie sich von kompetenter Seite beraten lassen. Ihnen muss außerdem bewusst sein, dass für Anträge, Anmeldungen und andere Aktivitäten zusätzliche Kosten anfallen.

  • Bestimmen Sie zunächst Ihre Rechtsform. So können Sie entweder eine Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, Ltd., KGaA) oder eine Personengesellschaft (GbR) gründen. Als Kapitalgesellschaft haften Sie als gründender Gesellschafter mit dem Gesellschafts- sowie Ihrem Privatvermögen. Personengesellschaften sind hingegen nur eingeschränkt rechtsfähig.
  • Richten Sie Ihre Gesellschaft ein, indem Sie einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen. Beide Schritte müssen durch einen Notar beglaubigt werden.
  • Überlegen Sie sich einen Namen für Ihre Zeitarbeitsfirma. Der Name muss einmalig sein - prüfen Sie im Handelsregister, ob Ihr Wunschname schon vergeben ist - er sollte leicht zu merken und auszusprechen sein. Prüfen Sie außerdem, ob die Internet-Domain für Ihren Firmennamen noch frei ist.
  • Melden Sie sich mit Ihrem Firmennamen im Handelsregister an. Erneut müssen Sie hier einen Notar beauftragen.
  • Melden Sie bei Ihrem zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamt ein Gewerbe an. Den Gewerbeschein legen Sie anschließend bei Ihrem Finanzamt vor.
  • Bestimmen Sie, wer Ihre Zeitarbeitsfirma nach außen vertritt. Sie können selbst die Geschäftsführung übernehmen oder jemand anderem diese Aufgabe übertragen (Fremdorganschaft).
  • Melden Sie sich bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, hier sind Sie nun Mitglied. Es werden jährliche Mitgliedsbeiträge fällig.
  • Später müssen Sie Ihre Angestellten bei den jeweiligen Krankenkassen anmelden. Jeden neuen Arbeitnehmer müssen Sie innerhalb von 14 Tagen der Krankenkasse melden.

Gründen Sie richtig - Antrag auf Verleiherlaubnis

  • Haben Sie all diese Behördengänge erledigt und darüber Nachweise erhalten, können Sie bei der Bundesagentur für Arbeit die sogenannte Verleiherlaubnis beantragen.
  • Den Antrag stellen Sie bei Ihrer örtlichen Regionaldirektion der Agentur für Arbeit. Nur, wenn Sie mit Ihrer Zeitarbeitsfirma alle Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie die Erlaubnis; sie kann befristet oder unbefristet ausgestellt werden. Es werden Kosten zwischen 700 und 2000 Euro fällig.
  • Ihr polizeiliches Führungszeugnis sollte "sauber" sein, da es bei der Verleiherlaubnis hauptsächlich um Ihre persönliche Zuverlässigkeit geht. Sind Sie vorbestraft, wird Ihnen die Erlaubnis wahrscheinlich verweigert.
  • Darüber hinaus verpflichten Sie sich mit der Erlaubnis, alle Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts, die rechtlichen Vorschriften über die Beschäftigung von Ausländern sowie das Arbeitsschutzrecht einzuhalten.

Gründen Sie Ihre Firma nicht aus einer Laune heraus. Idealerweise besitzen Sie kaufmännische Kenntnisse oder haben bereits in Führungspositionen verschiedener Unternehmen gearbeitet.

Teilen: