Alle Kategorien
Suche

Zelten in Schweden - was Sie beim Campen beachten sollten

Jedermannsrecht: Sie dürfen Ihr Zelt überall in Schweden aufstellen, solange es niemanden stört.
Jedermannsrecht: Sie dürfen Ihr Zelt überall in Schweden aufstellen, solange es niemanden stört.
In Schweden zu campen hat einen ganz besonderen Charme. Denn Sie dürfen Ihr Zelt überall aufschlagen. Es gilt zwar einige Regeln zu beachten, aber prinzipiell ist das schwedische Jedermannsrecht sehr weit gefaßt. Wer mehr Komfort braucht - Campingplätze gibt es natürlich auch.

Was Sie benötigen:

  • Camping Card Scandinavia (CCS)

Zelten auf schwedischen Campingplätzen

  • Die Hauptsaison für Campingfreunde liegt im Juni und Juli. Schon Mitte August wird es auf den Campingplätzen deutlich ruhiger und man hat viel Auswahl und Platz.
  • Möchten Sie den Komfort eines Campingplatzes nutzen, sollten Sie für ein Jahr Mitglied im schwedischen Campingplatzverband werden. So erhalten Sie die Camping Card Scandinavia (CCS). Sie ist grundsätzlich kostenlos, Sie müssen jedoch eine Wertmarke für das jeweilige Jahr erwerben (zwischen 10 und 20 Euro). Inbegriffen sind viele Vergünstigungen. Weil alle Daten bereits vorliegen, gehen das Ein- und Auschecken wesentlich schneller vonstatten.
  • Auf vielen schwedischen Campingplätzen wird auch die internationale Camping-Karte (CCI) akzeptiert.
  • Die Campingplätze sind in der Regel komfortabel und gut ausgestattet. Es gibt Kochmöglichkeiten und oft sogar Strom direkt am Stellplatz.

Campen an jedem Ort – das Jedermannsrecht in Schweden macht es möglich

  • Das sogenannte Jedermannsrecht erlaubt es, fast überall im Land frei zu zelten. Sie können Ihr Zelt also aufbauen, wo immer Sie es gerade besonders schön finden. Das Jedermannsrecht besagt, das jeder schwedischen Grund vorübergehend nutzen darf, auch wenn er eigentlich jemand anderem gehört. Das setzt natürlich einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur voraus. Wird das Jedermannsrecht vom Massentourismus missbraucht, müsste die schwedische Regierung es sicher einschränken.
  • Zu Fuß, zu Pferde oder auf Fahrräder darf das Land durchquert werden, solange man die Anwohner nicht stört. Sie können für den Eigenverbrauch wilde Beeren und Pilze pflücken, sofern diese nicht unter Naturschutz stehen. Zudem ist es immer möglich ein Lagerfeuer zu entzünden, wenn keine akute Brandgefahr besteht und der Untergrund davon keinen Schaden nimmt.
  • Jagen und Fischen wird durch das Jedermannsrecht nicht abgedeckt.
Teilen: