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Zinsertragssteuer-Freibetrag - so verwalten Sie ihn richtig

Gewinne kosten den Anleger viel Geld.
Gewinne kosten den Anleger viel Geld.
Auch Geld kann arbeiten. Doch der Besitzer muss für die erbrachten Erträge eine Zinsertragssteuer zahlen. Damit dies nicht all zu hart erscheint, gibt es für jeden einen Freibetrag. Die Zinsertragssteuer tritt erst in Erscheinung, wenn der Freibetrag überschritten wird. Der Gesetztgeber unterscheidet bei der Verteilung der Freibeträge, ob es sich um Singles oder Eheleute handelt.

Was Sie benötigen:

  • einen guten Berater bei der Bank
  • einen kompeten Steuerberater
  • einen Überblick über Ihre Sparanlagen

Die Zinsertragssteuer durch Antrag verzögern

  • Am besten füllen Sie bei Ihrer Bank einen Antrag für den Freibetrag zur Zinsertragssteuer aus.
  • Wenn dieser nicht vorliegt, wird auch bei kleinsten Centgewinnen die Zinsertragssteuer abgezogen.
  • Zurzeit beträgt die Zinsertragssteuer 25% (Stand 2012) der Erträge.
  • Wenn Sie bei verschieden Geldinstituten sparen und anlegen, dann können Sie festlegen, wie viel von Ihrem Freibetrag dort Berücksichtigung finden soll.
  • Als Alleinstehender wird Ihnen ein Freibetrag von 801 € gewährt, bei Eheleuten sind dies 1602 € (Stand 2012). Bis zu diesem Zinsertrag wird Ihnen keine Zinsertragssteuer berechnet. Sie sollten sich bei Anlagen an unterschiedlichen Banken überlegen, ob Sie überall einen Antrag auf einen Freibetrag für die Zinsertragssteuer stellen. Prüfen Sie, wo es sinnvoll erscheint und wo nicht.
  • Wenn es sich um eine Sparform handelt, die mit Sicherheit nie den Freibetrag zur Zinsertragssteuer überschreiten wird, lohnt es sich eher, den Freibetrag evtl. gesamt auf eine ertragshohe Anlageform zu setzen.

Am besten lassen Sie sich darüber von ihrem Geldberater informieren, der kann mit Ihnen die Situation am besten überblicken.

Trotz Freibetrag auf die Erträge achten

  • Wenn Sie Anträge auf Freibeträge zur Zinsertragssteuer laufen haben, sollten Sie den jeweiligen Höchstbetrag im Auge behalten.
  • Wird dieser durch die Anzahl von Sparverträgen überschritten, machen Sie sich zwar nicht strafbar, müssen aber die überstrittenen Beträge über Ihre Einkommenserklärung wieder an das Finanzamt zurückführen.
  • Es hat auch wenig Sinn, es dem Fiskus zu verschweigen. Durch die gestellten Anträge hat das Finanzamt den Überblick.
  • Ihr Steuerberater wird mit Ihnen zusammen den Überblick hinsichtlich der Zinsertragssteuer behalten.
  • Zahlen Sie aufgrund eines zu kleinen Verdientes keine Einkommenssteuer, wird Ihnen gegebenenfalls die bereits gezahlte Zinsertragssteuer wieder erstattet, auch wenn der Betrag über den Freibetrag hinaus geht.

Die Höhe des Freibetrages per Antrag ändern

  • Sollten Sie als Single ins Eheleben überwechseln, denken Sie mit Ihrem Partner an den erhöhten Freibetrag für die Zinsertragssteuer.
  • Gleiches gilt für die Rückabwicklung der Ehe, also wenn Sie geschieden werden sollten.
  • Es ist wichtig, dann sogleich die Freibeträge vermindern zu lassen. Sonst droht Ihnen am Jahresende eine saftige Nachzahlung an Zinsertragssteuer.
  • Am besten geben Sie die Änderungen zum Freibetrag schnell bei Ihrer Bank in Auftrag.
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