Alle Kategorien
Suche

Zur Tafel gehen, darf das jeder? - So können Sie einen Berechtigungsschein erhalten

Bäckereien spenden an die Tafel.
Bäckereien spenden an die Tafel.
In vielen Groß- und Kleinstädten finden sich Stellen, an denen Sie als Mensch mit wenig Geld Lebensmittel umsonst bekommen können. Zu der sogenannte Tafel darf jedoch nicht jeder gehen. Sie müssen Ihre Bedürftigkeit nachweisen.

Was Sie benötigen:

  • Informationen
  • Einkommensnachweis
  • ALG-II-Bescheinigung

Die Tafel hilft Menschen in Not

  • Die Tafel, das sind entweder eingetragene Vereine oder Einrichtungen von zum Beispiel kirchlichen Trägern. Hier ist besonders die Hilfe von ehrenamtlichen Mitarbeitern gefragt. Diese sammeln noch gut zu verwendende Lebensmittel bei Spendern wie Restaurants, Bäckereien oder auch Supermärkten ein und verteilen diese an bedürftige Menschen.
  • Wenn auch Sie überlegen, ob es für Sie eine Möglichkeit gibt, zur Tafel zu gehen, sollten Sie wissen, dass Sie nicht alleine sind und sich dort nicht schämen müssen. In Deutschland nutzen mittlerweile mehr als eine Million Menschen diese Unterstützung.
  • Erst einmal darf jeder zur Tafel gehen, der nur über ein sehr geringes Einkommen verfügt. Dazu gehören Sie nicht nur, wenn Sie ALG II beziehen. Auch Menschen mit einer sehr geringen Rente, Alleinerziehende mit geringem Einkommen oder Geringverdiener können sich bei der Ausgabestelle mit kostenlosen Lebensmitteln versorgen. Gute Informationen bekommen Sie auf der Internetseite des Bundesverbandes der Tafeln.

Zur Tafel gehen darf jeder, der einen Berechtigungsschein hat

  • Damit Sie in den Genuss der kostenlosen Lebensmittel kommen, benötigen Sie einen Tafelausweis. Um diesen zu bekommen, sollten Sie erst einmal herausfinden, wo eine Ausgabestelle in Ihrer Nähe ist. Mittlerweile finden Sie fast flächendeckend in Deutschland solche Ausgabestellen. 
  • Wenn Sie zum ersten Mal zur Ausgabestelle gehen, sollten Sie Ihre Verdienstbescheinigung, Ihren Rentenbescheid, den ALG-II-Bescheid oder sonstige Nachweise über Ihr Einkommen mitnehmen. Auch Ihren Personalausweis sollten Sie griffbereit haben. Wenn Sie Kinder haben, müssen Sie nachweisen, wie viele Kinder in Ihrem Haushalt leben. Nach Vorlage und Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie dann einen Berechtigungsschein, den sogenannten Tafelausweis, der Sie zukünftig als berechtigten ausweist. Durch den Ausweis wird verhindert das zur Ausgabestelle nur Menschen kommen können, die auf diese Hilfe angewiesen sind.
  • Wenn auch Sie jemand sind, der zur Tafel gehen darf, sollten Sie auch wissen, dass von Ihnen ein symbolischer Beitrag von meist einem Euro eingesammelt wird. 

Haben Sie ruhig Mut. Sie müssen sich nicht schämen, wenn Sie auf Hilfe angewiesen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Ausgabestellen gehen sehr respektvoll mit Ihnen um.

Teilen: