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Zuschüsse für Alleinerziehende vom Staat - so beantragen Sie sie richtig

Für Alleinerziehende gibt es Zuschüsse vom Staat.
Für Alleinerziehende gibt es Zuschüsse vom Staat.
Alleinerziehende haben es nicht leicht. Aus diesem Grund gibt es einige Zuschüsse, die aber extra beantragt werden müssen. Dieser kleine Überblick über Zuschüsse für Alleinerziehende ist daher sicher sehr hilfreich.

Was Sie benötigen:

  • Informationen
  • Wissen

Zuschüsse für Eltern

  • Schon vor der Geburt stehen Müttern unter Umständen Zuschüsse zu. Das Mutterschaftsgeld soll einen finanziellen Ausgleich für Frauen im Mutterschutz schaffen und steht Arbeitslosen und Frauen, die abhängig beschäftigt sind, zu.
  • Ab der Geburt gibt es Kindergeld vom Staat. Dieses muss bei der ARGE beantragt werden. Dort bekommen Sie die notwendigen Formulare und Hilfe bei der Antragstellung.
  • Wer nach der Geburt des Kindes auf eine volle Erwerbstätigkeit verzichtet, bekommt bis zu 14 Monate Elterngeld. Wo dieses beantragt wird, erfahren Sie über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
  • Eltern, die sich zwar selbst finanzieren können, aber nicht ihre Kinder, haben Anspruch auf einen Kinderzuschlag. Dieser Antrag wird bei der ARGE gestellt.
  • Durch die Geburt eines Kindes können sich die Ansprüche auf Wohngeld erhöhen. Wegen Beratung und Antragstellung wenden Sie sich an Ihre Gemeinde.

Die genannten Zuschüsse betreffen alle Eltern, aber natürlich profitieren auch Alleinerziehende von diesen Zuschüssen.

Gelder, die es nur für Alleinerziehende gibt

  • Bezieher von ALG II haben Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag. Dieser kann bis zu 60 % des Regelbedarfs betragen. Fragen Sie Ihren Ansprechpartner bei der ARGE danach. Dieser gibt Ihnen auch Auskunft, wie der Zuschlag beantragt werden muss.
  • Wenden Sie sich an das Jugendamt, wenn es Probleme mit dem Unterhalt gibt. Sofern Sie bereit sind, Auskunft über den unterhaltspflichtigen Elternteil zu geben, sich auch der Feststellung der Vaterschaft nicht wiedersetzen, können Sie von dort bis zu 72 Monate einen Unterhaltszuschuss erhalten. Das Jugendamt hilft auch, im Rahmen einer Beistandschaft, Unterhaltsansprüche durchzusetzen.

Da das Thema sehr komplex ist und sich die Gesetze auch häufig ändern, sollten Sie sich grundsätzlich von einer Familienberatungsstelle beraten lassen. Auskunft, welche Beratungsstellen es gibt, bekommen Sie auch beim Jugendamt, der Gemeinde, dem Pfarramt und beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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