Alle Kategorien
Suche

Zuzahlung zum Pflegeheim - Pflegekosten von der Steuer absetzen

Personalintensive Pflege macht Pflegeheim teuer.
Personalintensive Pflege macht Pflegeheim teuer.
Pflegeleistungen und die Kosten für ein Pflegeheim können Sie steuerlich geltend machen. Beachten müssen Sie bestimmte Höchstbeträge und unter der richtigen Bezeichnung der Ausgaben. Ihre Zuzahlungen für Pflege- und Betreuungsleistungen können Sie im Rahmen der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen.

Wird ein Umzug ins Altenheim oder Pflegeheim notwendig, ist das auch aus steuerlicher Sicht nicht unwichtig. Die Kosten für ein Pflegeheim sind je nach Ausstattung unterschiedlich hoch. Wer Geld von der Pflegeversicherung erhält, muss unter Umständen geringere Zuzahlungen leisten.

Nur bei einer Pflegestufe erfolgt eine Zuzahlung durch die Pflegekasse

  • Bei der Unterbringung in einem Pflegeheim sind die Kosten häufig das größte Problem. Wenn Sie als Betroffene pflegebedürftig sind, übernimmt die Pflegeversicherung im Normalfall nur einen Teil der anfallenden Ausgaben.
  • Voraussetzung dafür ist, dass Sie über eine Pflegestufe verfügen. Wenn Sie nicht über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, müssen Sie sich an das für Sie zuständige Sozialamt wenden.  
  • Bei Pflegestufe 0 (Pflegeantrag von der Pflegekasse abgelehnt) können Sie beim Sozialamt einen Antrag stellen, um Hilfe zur Pflege zur erhalten. Das Sozialamt übernimmt die Kosten Ihres Heimaufenthalts, wenn der Medizinische Dienst die Empfehlung zur Aufnahme ins Pflegeheim bestätigt. 

Steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten für das Pflegeheim

Wenn Sie die Aufwendungen für die Unterbringung in einem Pflegeheim, Altenheim oder einer Seniorenresidenz steuerlich geltend machen wollen, müssen Sie einige Dinge beachten:

  • Eine Zuzahlung zum Pflegeheim können Sie als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Doch sind die verbleibenden Kosten für die Unterbringung an bestimmte Höchstbeträge gebunden. Außerdem müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen.
  • Eine Voraussetzung dafür ist, dass Sie aus krankheitsbedingten Gründen in einem Pflegeheim untergebracht sind. Haben Sie Ihren Haushalt aufgrund einer Unterbringung im Pflegeheim aufgelöst, verringert sich ein Abzugsbetrag um eine sogenannte Haushaltsersparnis (EStG, §33).
  • Bei lediglich altersbedingten Gebrechen erkennt das Finanzamt die Zuzahlungen zum Pflegeheim für die gesamte Unterbringung meist nicht an. Ausgaben sind nur insoweit abzugsfähig, wie sie durch die Pflege begründet werden können. Die Kosten für bloße Unterbringung und Verpflegung tragen Sie in voller Höhe selbst. 
  • Eine Alternative, Ihre Zuzahlungen zur Unterbringung im Pflegeheim steuerlich abzusetzen, ist die Nutzung des Behinderten-Pauschbetrages.    

Absetzen können Sie Kosten bis höchstens 4.000 Euro (Stand 2012). Dabei müssen die Pflegeleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen erbracht werden. Die Zuzahlungen zum Pflegeheim können Sie dann zu 20 Prozent vom Höchstbetrag 20.000 Euro absetzen.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
Teilen: