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Zweitwohnsitz in Deutschland für Ausländer - das sollten Sie dabei beachten

Campingplätze gelten ebenso als Zweitwohnsitz.
Campingplätze gelten ebenso als Zweitwohnsitz.
Offene Grenzen, leichte Einreise. Wenn Sie hierzulande arbeiten, ursprünglich jedoch aus dem Ausland kommen, benötigen Sie einen Zweitwohnsitz in Deutschland für Ausländer. Kommen Sie ohnehin aus einem der EU angehörigen Land, gestaltet sich die Anmeldung sehr einfach.

Bevor über die Anmeldung des Wohnsitzes gesprochen wird, muss zuerst geklärt werden, was überhaupt ein Wohnsitz ist. Unter diesem wird der Aufenthaltsort eines Menschen verstanden, an dem er sich hauptsächlich aufhält. Haben Sie in Ihrem Heimatland eine Wohnung, ist das Ihr Hauptwohnsitz. Zusätzlich können Sie jedoch im selben Land oder in anderen Ländern Nebenwohnsitze haben.

Die Regelung für einen Zweitwohnsitz in Deutschland für Ausländer

  • In erster Linie benötigen Sie, wenn Sie hierzulande arbeiten und leben, einen Wohnsitz. Dieser kann sowohl aus einem Haus, einer Wohnung oder auch einem Wohnwagen bestehen. Ganz einfach zählt unter dem Wohnsitz jeder Ort, an dem Sie sich dauerhaft aufhalten und die Grundbedürfnisse des Lebens stillen.
  • Als Bürger eines EU-Landes genießen Sie Vorteile. Sie können beispielsweise nach Deutschland einreisen und hier leben, ohne dass Sie ein Visum benötigen. Ganz ohne die Meldepflicht geht es jedoch nicht. Sie müssen sich, sobald Sie einen festen Wohnsitz haben, bei der zuständigen Meldebehörde anmelden und Ihren jetzigen Wohnsitz angeben.
  • Hierzu benötigen Sie ausschließlich Ihren Reisepass oder Personalausweis. Mehr benötigen Sie nicht, um sich zu melden und dauerhaft hier zu leben. Bedenken Sie, dass dies nur für Bürger aus dem Schengen-Raum gilt.
  • Kommen Sie aus den USA, China weiteren Ländern mit einem Einreiseabkommen, dürfen Sie in der Regel für drei Monate ohne Visum im Land verbleiben. Für einen längeren Aufenthalt müssen Sie ein Visum beantragen. Für Länder außerhalb des Schengen-Raums, für welche ebenfalls kein Einreiseabkommen besteht, wird direkt ein Visum fällig.
  • Um Ihren Zweitwohnsitz in Deutschland als Ausländer korrekt anzumelden, müssen Sie dennoch einmal bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Von dieser erhalten Sie jetzt eine Freizügigkeitsbescheinigung. Diese tritt anstelle der Aufenthaltserlaubnis. Der Inhalt der Freizügigkeitsbescheinigung regelt die Krankenversicherung und Ihre finanzielle Situation. Sie sind als Ausländer nicht direkt förderungswürdig, erhalten also keine staatlichen Leistungen.
  • Ohne einen festen Arbeitsvertrag müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihre Existenz aus eigenen Mitteln erhalten können. Die Freizügigkeitsbescheinigung wird meist für fünf Jahre ausgestellt. Danach haben Sie die Chance auf eine Daueraufenthaltsbescheinigung.
  • Achten Sie darauf, dass Sie eine Arbeitserlaubnis benötigen, wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten. Mit einem Zweitwohnsitz in Deutschland als Ausländer sind Sie hierzulande steuerpflichtig, wenn Sie Ihre Einkünfte innerhalb der deutschen Grenzen erarbeiten.

So gehen Sie bei der Anmeldung vor

  1. Gehen Sie zur Meldebehörde. Für jeden Wohnort ist eine bestimmte Stelle zuständig, die Sie leicht in Erfahrung bringen können. Bei Unsicherheit können Sie beim Rathaus nachfragen, welches Einwohnermeldebüro für Ihren Wohnort zuständig ist.
  2. Die Freizügigkeitsbescheinigung können Sie gleich bei der Meldebehörde beantragen. Füllen Sie den Antrag aus, belegen Sie diesen und geben Sie ihn im Meldebüro ab. Das Büro leitet Ihren Antrag direkt an die Ausländerbehörde weiter.
  3. Sobald Sie Ihre Freizügigkeitsbescheinigung haben, sollten Sie diese immer mit Ihrem Ausweis oder Reisepass mitführen. Dies gilt natürlich auch für Ihre Arbeitsgenehmigung.
  4. Nehmen Sie zum Meldeamt neben Ihrem Ausweis auch Unterlagen über Ihre Einkünfte mit. Haben Sie schon einen Arbeitsvertrag, legen Sie diesen vor. Hinzu kommt der Mietvertrag oder eine sonstige Bestätigung, die Auskunft über Ihren nun dauerhaften inländischen Wohnort gibt.
  5. Falls Sie weitere Fragen haben, sollten Sie sich immer an Ihre Gemeinde oder das Rathaus wenden. Hier wird Ihnen gerne weitergeholfen. Bedenken Sie bitte, dass auch Campingplätze als Zweitwohnsitz in Deutschland für Ausländer gelten, wenn Sie dauerhaft auf einem solchen leben. Der Begriff des zweiten Wohnsitzes entfällt für Sie ohnehin, denn für die Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland ist die neue Wohnung direkt der Hauptsitz.
  6. Stammen Sie nicht aus dem Schengen-Raum, sollten Sie sich direkt mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
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