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Zwischenmiete mit Vertrag - so vermieten Sie richtig

Leerstehende Wohnungen kosten Geld.
Leerstehende Wohnungen kosten Geld.
Sie möchten für ein Jahr ins Ausland ziehen, aber Ihre Wohnung behalten? Dann suchen Sie sich einen Untermieter zur Zwischenmiete und vereinbaren alles Notwendige in einem dafür passenden Vertrag.

Was Sie benötigen:

  • Erlaubnis des Vermieters

Ihr Interesse an einer Zwischenmiete ergibt sich daraus, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum Ihre Wohnung nicht nutzen können (Auslandsaufenthalt, Aufenthalte in einer anderen Stadt, Arbeiten auf Montage) und davon ausgehen, nach dem Ablauf einer bestimmten Zeit wieder in die Wohnung zurückkehren zu wollen. Damit Ihre Wohnung nicht leer steht und Sie nicht unnötigerweise Miete bezahlen müssen, suchen Sie sich einen Zwischenmieter.

Zwischenmiete ist Untermiete auf Zeit

  • Die Zwischenmiete ist ein Vertrag mit einem Untermieter, den Sie zeitlich befristen. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der Frist. Damit ist der zentrale Punkt im Vertrag angesprochen: Sie müssen die Zwischenmiete befristen, damit Sie wieder ohne Probleme einziehen können.
  • Sprechen Sie vorab mit Ihrem Vermieter. Ihr Vermieter muss der Zwischenmiete ausdrücklich zustimmen. Er kann seine Zustimmung nur aus wichtigen Gründen verweigern. Ein solcher Grund kann darin bestehen, dass er mit der Person Ihres Untermieters aus nachvollziehbaren Gründen nicht einverstanden ist. Lassen Sie also keinen stadtbekannten Hottentotten einziehen.
  • Sind Sie selbst Bewohner einer Wohngemeinschaft, besprechen Sie die Zwischenmiete mit Ihren Mitbewohnern.

Verzichten Sie keinesfalls auf einen Vertrag

Sie sollten mit Ihrem Zwischenmieter auf jeden Fall einen Vertrag vereinbaren.

  • Orientieren Sie sich dazu an Ihrem eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter. Machen Sie diesen zur Grundlage der Zwischenmiete und verpflichten Sie Ihren Zwischenmieter, alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten zu übernehmen.
  • Sie müssen mit Ihrem Zwischenmieter noch zusätzlich einige Punkte vereinbaren. Notieren Sie diese auf einem gesonderten Blatt und heften Sie Ihren eigenen Mietvertrag als Anlage bei. Verweisen Sie ausdrücklich darauf, dass Ihr Mietvertrag Bestandteil der Zwischenmiete ist.
  • Bezeichnen Sie Ihre Person und die Person des Untermieters. Schreiben Sie hinein, dass der Vertrag zur Zwischenmiete auf einen bestimmten Zeitraum von Datum bis Datum befristet ist und dann automatisch endet, ohne dass es einer Kündigung Ihrerseits bedarf.

Weisen Sie darauf hin, dass die ordentliche Kündigung des Zwischenmieters ebenfalls ausgeschlossen ist. Sie vermeiden damit, sich während Ihrer Abwesenheit um einen Ersatzuntermieter kümmern zu müssen.

Mit oder ohne Mobiliar vermieten

  • Klären Sie, ob der Untermieter Ihre Wohnung möbliert übernimmt und ob Sie an den Umgang mit dem Mobiliar (Aquarium, Pflanzen, Gartenpflege) bestimmte Anforderungen stellen. Erstellen Sie unbedingt gemeinsam eine Inventarliste.
  • Klären Sie, wohin die Untermiete überwiesen werden soll. Am besten erfolgt die Überweisung an Sie, damit Sie deren Eingang kontrollieren können. Überweisen Sie zur Sicherheit Ihre Miete selbst an den Vermieter.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie gegenseitig telefonisch erreichbar sind, um aktuell auftauchende Probleme besprechen zu können.

Verpflichten Sie Ihren Untermieter, Sie bei Schwierigkeiten sofort zu kontaktieren.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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