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2 Jahre Elternzeit nehmen - so geht's

Elternzeit mit Baby ausgiebig genießen
Elternzeit mit Baby ausgiebig genießen © Alexandra H. / Pixelio
Sie möchten länger als 12 oder 14 Monate mit Ihrem Kind zu Hause verbringen? Dies ist natürlich möglich. So haben Sie durchaus die Möglichkeit, 2 Jahre oder länger Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Welche Varianten Ihnen hierfür insgesamt zur Verfügung stehen und welche finanziellen Möglichkeiten es gibt, möchten wir Ihnen hier kurz vorstellen.

Was Sie benötigen:

  • Baby
  • Mutterschaftspass
  • Antrag auf Elterngeld
  • wenn bereits vorhanden Steuerbescheid des letzten Jahres
  • Einkommensbescheide beider Elternteile der letzten 12 Monate
  • Bescheide der Krankenkasse über Zahlung von Mutterschaftsgeld

Elterngeld - diese Ansprüche können Eltern stellen

  • Während früher in den allermeisten Fällen die Kindesmutter nach der Geburt des Nachwuchses zu Hause blieb, haben nun beide Elternteile Anspruch auf Elternzeit und damit auch auf Elterngeld.
  • Die Elternzeit können Sie auf 2 oder 3 Jahre ausdehnen, wobei das letzte Jahr auch bis zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden kann. So ist beispielsweise für das Kind ein leichterer Einstieg in die Schulzeit möglich.
  • Elterngeld wird sowohl an den Vater als auch an die Mutter gezahlt. Für die Höhe des Elterngeldes ist allein das Gehalt ausschlaggebend, dass derjenige erzielt hat, der gerade beim Kind zu Hause bleibt. Durch die Neuregelung steht den Müttern mehr Elterngeld zu als früher.
  • Das Elterngeld kann auch auf 2 Jahre, genauer gesagt auf 20 Monate, gestreckt werden. Die ersten beiden Monate nach der Geburt des Kindes wird Mutterschaftsgeld gezahlt. Gleichwohl gelten diese Monate aber als Bezugszeitraum für Elterngeld. Rein rechnerisch gesehen bekommt die Mutter dann nur 10 Monate Elterngeld, für den Kindesvater gibt es 2 Monate lang Elterngeld.
  • Natürlich kann die Elternzeit auch anders gesplittet werden. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, dass beide Elternteile jeweils 7 Monate zu Hause bleiben. Auch eine gemeinsame Elternzeit ist möglich.  

Bezüge über 2 Jahre erhalten

  • Es besteht, wie bereits erwähnt, die Möglichkeit, Elterngeld für knapp 2 Jahre zu erhalten. Sie bekommen dann während der gesamten 20 Monate den halben Betrag ausgezahlt. So stehen Sie auch im 2. Lebensjahr Ihres Kindes nicht ganz ohne eigene finanzielle Mittel dar. Die restlichen beiden Monate der Elternzeit bekommen Sie allerdings keine finanzielle Unterstützung durch den Staat mehr.
  • Die Bezugsdauer über fast 2 Jahre hat auch noch einen steuerlichen Vorteil: Obwohl das Elterngeld selbst nicht versteuert wird, wird es sehr wohl zum Jahreseinkommen hinzugerechnet. Von diesem wird dann der zu versteuernde Anteil ermittelt. Wenn Sie also einen niedrigeren Elterngeldbetrag erhalten, sinkt auch das steuerliche Jahreseinkommen der Familie. Das hat zur Folge, dass Ihre Familie weniger Steuern zahlen muss oder vielleicht sogar Rückzahlungen durch das Finanzamt möglich sind. Überlegen Sie es sich deshalb genau und lassen Sie es sich auch durch einen Fachmann nachrechnen, wie Sie und Ihre Familie steuerlich günstiger kommen. Es ist sicher nicht zu verachten, auch im 2. Jahr der Elternzeit noch eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.
  • Wenn Sie 3 Jahre zu Hause bleiben möchten, bekommen Sie für das dritte Jahr kein Elterngeld mehr. Auch hier lohnt es sich, darüber nachzudenken, ob man sich über einen Zeitraum von 2 Jahren den halben Elterngeldbetrag auszahlen lässt.

Hier beantragen Sie 2 Jahre Elternzeit

  • Die Elternzeit beantragen Sie sowohl bei Ihrem Arbeitgeber, der Ihnen für diese Zeit Ihren Arbeitsplatz freihalten muss, als auch beim zuständigen Versorgungsamt. Teilweise werden diese Anträge auch von den Kreis- oder Stadtverwaltungen wahrgenommen. Informationen hierzu erhalten Sie beispielsweise im Bürgerbüro oder im Jugendamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
  • Im Elterngeldantrag müssen Sie die geplante Dauer der Elternzeit genau angeben. Nur im Notfall sind später Änderungen möglich, beispielsweise durch plötzliche und ungeplante Arbeitslosigkeit des Partners.
  • Auch die Dauer der gewünschten Bezugszeit von Elterngeld, also wie in diesem Beispiel 2 Jahre, müssen Sie in diesem Antrag angeben.
  • Fügen Sie dem Antrag bitte alle notwendigen Unterlagen bei. Dazu gehören sämtliche Verdienstbescheinigungen des letzten Jahres, Ihr letzter Steuerbescheid, die Mitteilungen der Krankenkasse über die Zahlung von Mutterschaftsgeld et cetera.
  • Sie bekommen vom zuständigen Amt dann eine genaue Aufschlüsselung der monatlichen Elterngeldzahlungen zugesandt, die Sie zu den Unterlagen für Ihre aktuelle Steuererklärung nehmen sollten. Es ist auch ratsam, Kopien dieses Bescheides anzufertigen und den Bescheid auf Ihrem Computer durch Einscannen zu speichern.
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