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"34a-Prüfung" - die Sachkundeprüfung nach der Gewerbeordnung klappt so

Kenntnisse in einschlägigen Rechtsfragen - für die Sachkundeprüfung nötig
Kenntnisse in einschlägigen Rechtsfragen - für die Sachkundeprüfung nötig © Gerd_Altmann / Pixelio
Die Sachkundeprüfung für Sicherheitspersonal, umgangssprachlich auch als 34a-Prüfung bezeichnet, ist für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe vorgeschrieben. Damit die Sache klappt, sind ein paar Dinge nötig.

Die 34a-Prüfung im Sicherheitsgewerbe

Wer in Deutschland im Sicherheitsgewerbe arbeiten möchte, braucht eine Bewachungserlaubnis. Um diese zu erhalten, muss, je nachdem, in welchen Bereich man strebt, entweder bei der zuständigen IHK ein entsprechender Unterricht absolviert oder eine Sachkundeprüfung, auch 34a-Prüfung genannt, abgelegt werden.

  • Die Sachkundeprüfung ist nach § 34 a Absatz 2 der Gewerbeordnung beispielsweise dann nötig, wenn ein Sicherheitsbeschäftigter als Kaufhausdetektiv, Diskotheken-Türsteher, im Personennah- oder -fernverkehr oder auch als Streife in einem Park tätig werden möchte und außerdem keine dafür qualifizierende Ausbildung hat. Als solche gilt eine Ausbildung zur Werkschutzfachkraft, zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit, zum Polizeibeamten im mittleren Dienst oder zum Justizvollzugsbeamten im mittleren Dienst. Auch ehemalige Feldjäger werden nicht geprüft. 
  • Die Prüfung findet bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer statt und gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil, wobei der schriftliche Teil zwei Stunden dauert, der mündliche Teil, in dem mehrere Prüflinge zusammen befragt werden, eine Stunde.
  • Einen verpflichtenden Unterricht zur Vorbereitung gibt es nicht; jeder Teilnehmer kann sich auf seine Weise vorbereiten. Die Anmeldung muss bei der zuständigen IHK erfolgen, die auch über die regelmäßig stattfindenden Termine, die Anmeldefristen und die zu zahlende Gebühr informiert.

So kann’s klappen mit der Erlaubnis

Wenn es mit der Bewachungserlaubnis klappen soll, sollte man wissen, was die Prüfer erwarten.

  • Um die Sachkundeprüfung zu bestehen, sind Kenntnisse im Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), im Straf- und Strafverfahrensrecht, in den Bereichen Umgang mit Menschen, Sicherheitstechnik und Unfallverhütung sowie im Sicherheits- und Ordnungsrecht notwendig.
  • Zur Vorbereitung empfehlen sich Bücher, beispielsweise Ulrich Jochmann und Jörg Zitzmanns „Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe“, „Basiswissen Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe“ von André Busche oder auch „Übungsbuch Bewachungsgewerbe für Sachkundeprüfung und Unterrichtsverfahren“ ebenfalls von André Busche.
  • Die Internetseite sachkun.de bietet außerdem Lernmaterial an. Bevor Sie sich für das kostenpflichtige Angebot entscheiden, sollten Sie jedoch erst einmal den kostenlosen Zugang für Gäste wählen, um zu testen, ob das Angebot für Sie von Nutzen sein könnte.
  • Sinnvoll ist es auch immer, Freunde, Verwandte, Kollegen oder Bekannte, die das erforderliche Zertifikat bereits haben, nach Tipps zur Vorbereitung zu fragen.

Bestanden haben Sie, wenn Sie in beiden Teilen mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte bekommen haben. Haben Sie es nicht geschafft, können Sie die 34a-Prüfung allerdings wiederholen, so oft Sie wollen.

helpster.de Autor:in
Anna Adamsberg
Anna Adamsberg Als Lokaljournalistin mit einem tiefen Interesse an Büchern und Literaturwissenschaft widmet sich Anna gerne Themen rund um Schule, Kultur sowie Hobby & Freizeit
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