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Abblendlicht und Fernlicht richtig verwenden

Fernlicht und Abblendlicht gehören zur Autobeleuchtung.
Fernlicht und Abblendlicht gehören zur Autobeleuchtung.
Der Deutschen liebstes und gleichzeitig auch wertvollstes Kind ist immer noch das Auto. Das wird gehegt, gepflegt und geputzt wie kein anderes Objekt. Das hat natürlich auch gute Gründe. Mobilität ist im heutigen oft hektischen Leben eine wichtige Eigenschaft. Leider beobachtet man aber auch häufig, dass die Verkehrsvorschriften nicht mehr für jedermann bindend zu sein scheinen. So ist einigen nicht wirklich bewusst, wie und wann Abblendlicht und Fernlicht benutzt werden. Ob dies aus Ignoranz oder Unwissen geschieht, sei einmal dahingestellt.

Abblendlicht für Sicht und Sicherheit

Abgesehen davon, dass für viele ihr Auto auch Statussymbol und Aushängeschild darstellt, ist es auch sehr wichtig und manchmal unbedingt nötig, dass sie mobil sind. Viele von Ihnen könnten zum Beispiel Ihren jetzigen Job ohne Auto nicht ausführen oder die Arbeitsstelle nicht erreichen.

  • Zur Autobeleuchtung gehören nach deutschem Recht zwingend Abblendlicht und Fernlicht. Das Abblendlicht ist dafür gedacht, bei schlechter Sicht oder Dunkelheit den Fahrtweg vor dem Fahrzeug zu erhellen, damit ein sicheres Fahren und gute Sicht auf Hindernisse und Gegenverkehr gewährleistet wird.
  • Zudem erhöht ein eingeschaltetes Abblendlicht Ihre eigene Sicherheit als Fahrer, da Sie von anderen Verkehrsteilnehmern, und dazu zählen auch Fußgänger und Radfahrer, besser gesehen und schon von weiterer Entfernung als Fahrzeug erkannt werden.
  • In der Regel leuchtet Ihr Abblendlicht immer zusammen mit einem sogenannten Standlicht. Dies benutzen Sie nicht nur dazu, im Stand Ihre Fahrzeuggrenzen zu markieren, sondern es dient auch als eine Art "Reservelicht". Fällt Ihr Scheinwerfer einmal aus, so ist vom Gegenverkehr wenigstens noch das Standlicht zu sehen und Sie werden nicht zum Geisterfahrer.
  • Die Nutzung des Abblendlichtes ist uneingeschränkt erlaubt. Nicht nur, dass in Deutschland die ausdrückliche Empfehlung gilt, das Licht bei Fahrt dauerhaft auch bei guter Sicht einzuschalten - in vielen Ländern ist die permanente Nutzung des Abblendlichtes zu jeder Tageszeit sogar zwingend vorgeschrieben. Dies gilt unter anderem für Österreich und Polen.

Fernlicht für Weitsicht

  • Die Nutzung des Fernlichtes ist nur außerhalb geschlossener Ortschaften und bei mangelnden Sichtverhältnissen aufgrund von ungünstigen Witterungsverhältnissen oder unübersichtlicher Straßenführung gestattet. Es darf tagsüber auch als Warninstrument (Lichthupe) verwendet werden.
  • Bei Gegenverkehr, auch wenn er nur von Weitem sichtbar oder bemerkbar ist, ist das Fernlicht sofort auszuschalten und die Geschwindigkeit wieder so anzupassen, dass Sie das Fahrzeug auf Sichtweite zum sicheren Stand bringen können. Dies gilt ausnahmslos, um entgegenkommenden Fahrern nicht die Sicht durch Blendung zu nehmen.
  • Ein häufiger großer Fehler ist die Nutzung des Fernlichtes bei Nebel. Nebel besteht aus winzigen kleinen Wassertröpfchen. Ähnlich wie bei Wolken bildet der Nebel eine Art Schleier. Schalten Sie hier jetzt das Fernlicht ein, so wird das Licht reflektiert und Sie sehen nicht besser, sondern werden quasi vom eigenen Fernlicht geblendet. Daher ist das gleichzeitige Benutzen von Aufblendlicht und Nebelscheinwerfer auch verboten. Nutzen Sie in diesem Fall nur die zusätzlichen Nebelleuchten und das Abblendlicht.

Vorsicht ist auch bei Tieren geboten. Sehen Sie in Ihrem Abblendlicht Tiere auf der Straße, blenden Sie bitte nicht auf. Das Fernlicht könnte die Tiere erschrecken, sodass sie plötzlich apathisch auf der Fahrbahn stehen bleiben und Sie und den Gegenverkehr unnötig gefährden würden.

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