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ABE-Felgen eintragen lassen? - Das sollten Sie dabei beachten

Sie beim Felgenkauf sollten Sie einige Dinge achten.
Sie beim Felgenkauf sollten Sie einige Dinge achten. © pan / Pixelio
Ein zweiter Satz Felgen macht Sinn, um den Wechsel zwischen Sommer- und Winterreifen zu erleichtern. Vielleicht liebäugeln Sie aber auch mit schicken Alufelgen für den Wagen. Aber wie sieht es mit der ABE aus?

Bedeutung der ABE und weitere Genehmigungen

  • Die ABE ist eine allgemeine Betriebserlaubnis, die für ein Fahrzeug oder für Anbauteile, auch Felgen, auf Antrag des Herstellers erteilt werden kann. Wenn Sie Teile mit dieser allgemeinen Betriebserlaubnis am Fahrzeug haben, müssen Sie dafür eine schriftliche Kopie der Erlaubnis mitführen. Beachten Sie, dass diese Erlaubnis in der Regel bei Anbauteilen nur für bestimmte Fahrzeuge gütig ist. Solche Teile müssen Sie nicht abnehmen lassen. Die Typgenehmigung wurde vom Kraftfahrtbundesamt erteilt und unterliegt deutschem Recht.
  • Statt der ABE kann es auch einen E-Pass, also eine EG-Betriebserlaubnis geben. Bei dieser gibt es keine schriftliche Genehmigung, sondern ein E-Zeichen auf dem entsprechenden Bauteil. Auch bei dieser Genehmigung gilt, dass sie nur ein Anbau an bestimmte Fahrzeuge erlaubt.
  • Es gibt auch noch Teilegutachten und allgemein Bauartgenehmigungen. Diese Dokumente berechtigen in der Regel nicht dazu, dass Sie das entsprechende Teil einfach verwenden dürfen. Sie müssen es bei einer Prüfstelle abnehmen lassen.

Das sollten Sie beim Felgenkauf beachten

  • Der Hersteller Ihres Fahrzeugs hat genau festgelegt, welche Felgen für Ihr Fahrzeug zu verwenden sind. Dies betrifft die Einpresstiefe, den Umfang, die Lochung und noch andere Details. Wenn Sie sich auf solche Felgen beschränken, werden Sie kaum Probleme mit einer Abnahme bekommen. In der Regel haben diese ein E-Zeichen oder eine ABE und Sie müssen nichts eintragen lassen.
  • Sollten Sie einen seltenen Fahrzeugtyp fahren, könnte es sein, dass der der Hersteller aus Kostengründen keine allgemeine Zulassung für Ihr Fahrzeug beantragt hat. In der Regel gibt es dann ein Gutachten, das über die Stabilität und die Bauart Auskunft gibt. Mit diesem Gutachten können Sie das Bauteil eintragen lassen.
  • Sie können auch andere Felgen an Ihrem Fahrzeug montieren lassen, zum Beispiel breitere oder im Durchmesser größere bzw., kleinere. In dem Fall ist in der Regel immer eine Einzelabnahme erforderlich. Dabei wird unter anderem geprüft, ob die Lenkung noch ausreichend weit eingeschlagen werden kann, oder ob die Tachoanzeige noch korrekt ist.
  • Da das Risiko groß ist, wenn Sie mit Bauteilen am Auto fahren, die keine Genehmigung haben, sollten Sie im Zweifel lieber bei TÜV oder Dekra nachfragen, ob Sie mit den ausgesuchten Felgen ohne Abnahme fahren dürfen. Dort erfahren sie auch, ob die Bauteile in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden müssen.
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