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Abknickende Vorfahrt: Blinken? - Hinweise

Es blinkt, wer die Straße verlässt.
Es blinkt, wer die Straße verlässt. © Miroslaw / Pixelio
Bei einer abknickenden Vorfahrt sind manche Autofahrer sich nicht sicher, ob sie blinken müssen. Dabei sind die Regeln für die Fahrtrichtungsanzeiger recht einfach.

Beim Richtungswechsel blinken

  • Der Blinker ist immer dann einzusetzen, wenn Sie von der geraden Fahrtrichtung abbiegen möchten.
  • In einer Kurve folgen Sie dem normalen Straßenverlauf und müssen daher nicht blinken.
  • Das Verkehrsschild "abknickende Vorfahrt" weist darauf hin, dass die Hauptrichtung nicht dem normalen Straßenverlauf folgt. Daher müssen Sie blinken, wenn Sie der Vorfahrstraße folgen möchten.
  • Führt innerhalb einer Kurve in gerader Richtung ein Weg von einer Bundesstraße ab, müssen Sie nicht blinken, wenn Sie der Bundesstraße folgen. Hier ist nicht durch das entsprechende Schild gekennzeichnet, dass die Bundesstraße abknickend gewertet wird.

Abknickende Vorfahrt als Sonderfall

  • Die abknickende Vorfahrt wird innerhalb von geschlossenen Ortschaften genutzt, um bei gleichwertigen aber unterschiedlich stark frequentierten Straßen einen besseren Verkehrsfluss zu erreichen.
  • Wie man richtig blinkt, lernen Sie für gewöhnlich in der Fahrschule. Insbesondere für …

  • Verlassen Sie die Vorfahrtstraße in gerader Richtung, müssen Sie nicht blinken. Da Sie von der Vorfahrtstraße kommen, haben Sie auch in gerader Richtung Vorfahrt vor Fahrzeugen aus anderen Richtungen.
  • Verlassen Sie eine nach rechts abbiegende Vorfahrtstraße geradeaus, müssen Sie die von rechts kommenden Fahrzeuge zuerst fahren lassen. Auch hier ist kein Blinker zu setzen.
  • Ein ähnlicher Sonderfall ist der Kreisverkehr. Hier ist die Kreisbahn selbst als Vorfahrtstraße zu werten.
  • Fahren Sie in den Kreis hinein und folgen dieser Straße, folgen Sie der normalen Verkehrsrichtung. Der Blinker ist nur dann zu benutzen, wenn Sie den Kreis verlassen.
  • Auch wenn eine der Ausfahrten stärker befahren ist, müssen Sie unabhängig von der gewählten Ausfahrt blinken. Dies gilt natürlich auch dann, wenn Sie den Kreisverkehr zum Wenden nutzen.
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