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Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge - so prüfen Sie Ihre Lohnabrechnungen auf Richtigkeit

Inhaltsverzeichnis

Stimmt die Gehaltsabrechnung mit den Brutto-Netto-Bezügen?
Stimmt die Gehaltsabrechnung mit den Brutto-Netto-Bezügen?
Sicher haben Sie sich schon oft gefragt, ob die Lohnabrechnung korrekt ist und Ihre Brutto-Netto-Bezüge nach den Vorschriften ermittelt worden sind. Sie können Ihre Abrechnung leicht nachrechnen.

Was Sie benötigen

  • Lohnabrechnung
  • Kenntnisse über Abzüge
  • Sozialversicherung
  • Steuer

So überprüfen Sie Ihre Abrechnung

Die Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge ist zwar kompliziert, aber doch nachvollziehbar.

  • Sie kennen sicherlich den vereinbarten Stundenlohn, also den Lohn, der Ihnen als Bruttolohn zugesagt worden ist. Also schauen Sie, ob tatsächlich dieser Betrag auf dem Lohnzettel vermerkt ist. Irrtümer kann es immer geben, also schauen Sie genau hin.
  • Führen Sie grundsätzlich selber eine Liste mit Ihren Arbeitsstunden, dann können Sie vergleichen, ob die Anzahl der Arbeitsstunden, die Ihnen gutgeschrieben wurden, mit der Anzahl der Stunden übereinstimmt, die Sie ermittelt haben.
  • Stimmt die Lohnsteuerklasse mit der Steuerklasse überein die Sie auf der Lohnsteuerkarte vermerkt haben?

Berechnung der Brutto-Netto-Bezüge

Das Beispiel zur Erläuterung bezieht sich auf eine ledige Person, die keine Kinder hat und in Baden-Württemberg wohnt. Wenn Sie einen anderen Familienstand haben oder in einem anderen Bundesland leben, gibt es geringfügige Abweichungen.

  • Wenn kein fester Monatslohn vereinbart worden ist, multiplizieren Sie die Anzahl der Arbeitsstunden mit Ihrem Bruttostundenlohn. Das Ergebnis gibt Ihren Bruttolohn an. (Im Beispiel 1800 €)
  • Für die Rentenversicherung  müssen 19.9 %, die  Arbeitslosenversicherung 3 % die Pflegeversicherung 2.2 %  und die Krankenversicherung 15.5 % vom Bruttolohn abgeführt werden. Insgesamt gehen als 40,6 % des Bruttoeinkommens für die Sozialversicherung ab. Die Abzüge werden zum Teil vom Arbeitgeber übernommen, sodass von Ihrem Bruttolohn lediglich 20,9 % abgezogen werden, das sind im Beispiel 375,75 €. Von Ihrem Bruttolohn bleiben also noch 1424,25 € über.
  • Von diesem Betrag müssen Sie noch Lohnsteuer zahlen (im Beispiel 175 €), Soli-Zuschlag (9,62 €) und Kirchensteuer (14,00 €). Also bekommen Sie von 1.800 € brutto nur 1.225,63 € netto ausgezahlt
  • Die Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge würde zu einem anderen Ergebnis kommen, wenn Sie verheiratet sind und Ihr Partner nicht arbeitet, weil 2 Kinder erzogen werden müssen. In dem Fall verblieben 1.415,59 €, weil Sie weniger Steuern zahlen müssen und die Sozialabgaben nur 371,25 € betragen.

Die Abzüge für die Sozialversicherung ändern sich, je nach Anzahl der Kinder und die exakten Steuerbeträge können Sie beim Finanzamt erfragen. Sehr gut ist auch die Seite nettolohn.de. Dort können sie auch einfach Ihre Daten eingeben und so jederzeit Kontrolle darüber haben, ob die Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge Ihres Arbeitgebers stimmt.

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