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Anonym Schwarzarbeit melden - so kommen Sie Ihrer Bürgerpflicht nach

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Schwarzarbeit melden ist eine Bürgerpflicht, auch anonym
Schwarzarbeit melden ist eine Bürgerpflicht, auch anonym
Schwarzarbeit zu melden ist wichtig, um den deutschen Staat vor finanziellen Einbußen zu schützen. Mit einigen Hinweisen können Sie sich bereits beim zuständigen Zollamt melden, auch anonym.

Was ist Schwarzarbeit?

Man spricht von Schwarzarbeit, wenn man einer Beschäftigung nachgeht, ohne beim Staat angemeldet zu sein.

Dies bedeutet, dass man keine Steuern bezahlt und für den Zeitraum der Arbeit auch nicht versichert ist. Bei Schwarzarbeit werden keine Sozialversicherungsbeiträge geleistet. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht über die Aufnahme der Tätigkeit bei Behörden und Sozialträgern ist auch Schwarzarbeit. Es kann ebenfalls eine fehlende Gewerbeanmeldung oder ein fehlender Handwerksrolleneintrag vorliegen.

Es ist sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern untersagt, durch Schwarzarbeit Geld zu verdienen, da der Staat dadurch erhebliche finanzielle Einbußen erleidet. Aus diesem Grund wird nach Schwarzarbeitern und solchen, die diese beschäftigen, gesucht.

Daran erkennen Sie Schwarzarbeit

Bei Schwarzarbeit liegt für die Beschäftigten keine Steuerkarte vor und es wird keine Lohnabrechnung erstellt. Durch die fehlenden Abzüge ist der Lohn deutlich höher als in der Branche üblich. Die Lohnauszahlung erfolgt in bar. Die Angestellten arbeiten zu ungewöhnlichen Zeiten und es sind keine weiteren Arbeiter vor Ort.

Handwerker wie Fliesenleger, Maurer, Schreiner, die keine eigene Firma haben und meist weit nach Feierabend oder am Wochenende auf Baustellen arbeiten, gehen meist einer nicht angemeldeten Arbeit nach.

Sie beobachten, dass in einem Haus verschiedene Dienstleistungen wie Haarstyling, Fußpflege, Näharbeiten, Autoreparaturen erbracht werden, es gibt aber kein Firmenschild - all das sind möglicherweise Zeichen von Schwarzarbeit, die Sie anzeigen können.

Ihr Nachbar verwirklicht ein Bauvorhaben. Sie finden an der Baustelle absolut keinen Hinweis auf die Baufirma. Nähert sich ein Polizeifahrzeug, ist keine Tätigkeit auf der Baustelle feststellbar. Auch in diesem Fall kann Schwarzarbeit vorliegen.

Das Fehlen eines Vertrages und die Zahlung in bar sind sehr verdächtige Handlungen im Hinblick auf Schwarzarbeit.

Wo und wie können Sie Schwarzarbeit anzeigen?

Wenn Sie konkrete Hinweise haben, dass in einem Betrieb oder auch einem Privathaushalt Schwarzarbeit betrieben wird, können Sie diese Hinweise bei jeder Polizeidienststelle melden.

Sie müssen keinen konkreten Hinweis haben. Auch wenn Sie nur einen Verdacht haben, sind die Behörden verpflichtet, diesem Verdacht nachzugehen. Erzählen Sie auch Dinge, von denen Sie nicht sicher sind, inwiefern sie relevant sind.

Da sich der Zoll in Deutschland mit dem Problem der Schwarzarbeit beschäftigt, ist dieser der geeignetste Ansprechpartner. Über die Auskunft oder das Internet können Sie sich über die jeweiligen Zolladressen und Telefonnummern informieren, da für jede Region jeweils eine andere Zollstelle zuständig ist.

In einem Telefonat können Sie den von Ihnen beobachteten Sachverhalt schildern und den Namen und die Adresse des Ortes, an dem die Schwarzarbeit stattfindet, nennen.

Alternativ können Sie auch einen Brief mit dem Sachverhalt und den Daten der Schwarzarbeit an die entsprechenden Stellen schicken.

Auch per Mail können Sie Hinweise an den Zoll weiterleiten. Auf der Internetseite vom Zoll gibt es mittlerweile auch ein Online-Formular namens Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Hier können Sie schnell und einfach eine verdächtige Tätigkeit melden. Persönliche Daten müssen Sie im Formular nicht angeben.

Selbstverständlich dürfen Ihre persönlichen Daten, die Sie beim Zoll angeben, wenn Sie die Schwarzarbeit melden, nicht weiter verwendet werden. Falls Sie jedoch Datenmissbrauch fürchten, können Sie sich anonym beim Zoll melden. Sie haben das Recht, Ihre Anzeige anonym zu stellen. Der Schutz einer anzeigenden Person ist in unserem Grundrecht verankert.

Bei generellen Fragen zur Schwarzarbeit können Sie sich bei der Generalzolldirektion in Dresden melden.

Überlegen Sie sich vorher, ob Sie gute Gründe für eine Meldung Ihres Verdachts haben. Sie sollten nicht bei harmlosen, kleinen Gefälligkeiten aktiv werden.

helpster.de Autor:in
Manuela Bauer
Manuela BauerEssen & Trinken ist für Manuela als gelernte Köchin mit einem Abschluss in Ökotrophologie eine Berufung. Als Ausbilderin von Hauswirtschafterinnen gibt sie ihr Fachwissen und ihre Erfahrung im Bereich Haushalt weiter.
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