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Anwohnerparkausweis für Berlin - so wird der Antrag gestellt

Der Anwohnerparkausweis für Berlin berechtigt Bewohner von Gegenden der Hauptstadt, in denen das Parken sonst kostenpflichtig ist, auf den Gang zur Parkuhr zu verzichten. Das spart nicht nur jede Menge Zeit, sondern auch bares Geld.

Was Sie benötigen:

  • Personalausweis
  • Fahrzeugzulassung
  • Melderegister
  • Berlin
  • Straßenverkehrsbehörde
  • Bezirksamt
  • Ordnungsamt

Voraussetzungen für einen Anwohnerparkausweis in Berlin

  • Um einen Anwohnerparkausweis beantragen zu können, benötigen Sie eine Kopie Ihres aktuellen Personalausweises oder Reisepasses.
  • Zudem wird von Ihnen verlangt, dass Sie eine Kopie Ihrer Fahrzeugzulassung vorlegen. Hier reicht es, wenn Sie die erste Seite des Papiers kopieren. Es ist wichtig, dass aus der Kopie hervorgeht, wem das Fahrzeug gehört, auf welche Adresse es angemeldet ist und welches Kennzeichen es hat.
  • Falls das Auto, für welches Sie den Anwohnerparkausweis beantragen, nicht Ihres ist, so brauchen Sie eine schriftliche Bestätigung des Eigentümers darüber, dass Ihnen das Auto zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung steht.
  • Falls Sie einen Reisepass zur Feststellung Ihrer Identität vorgelegt haben oder den Anwohnerparkausweis für einen Zweitwohnsitz beantragen, so müssen Sie außerdem noch nachweisen, dass die Adresse, für die Sie den Ausweis beantragt haben, wirklich Ihr Wohnort ist.
  • Dies können Sie tun, indem Sie sich dies beim Berliner Melderegister schriftlich bestätigen lassen und diese Bestätigung dem Antrag beifügen.
  • In den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte oder Steglitz-Zehlendorf haben die Bezirksämter direkten Zugriff auf das Melderegister. Falls Sie in einem dieser Bezirke wohnen, reicht es aus, eine schriftliche Erlaubnis zu erteilen, damit der zuständige Sachbearbeiter Einsicht in das Register erhält.

Wo reichen Sie den Antrag ein?

  • Der Ort, an dem der Anwohnerparkausweis beantragt werden kann, ist abhängig davon, in welchem Berliner Bezirk Sie wohnen.
  • Grundsätzlich ist die Straßenverkehrsbehörde für den Antrag zuständig. In einigen Bezirken gelten jedoch Ausnahmen. Wenn Sie in Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Spandau, Pankow oder Tempelhof -Schöneberg wohnen, so müssen Sie sich an das betreffende Bezirksamt wenden.
  • Wenn Sie in Friedrichshain-Kreuzberg oder Steglitz-Zehlendorf wohnen, so ist das bezirksansässige Ordnungsamt für den Antrag zuständig.
  • Eine Besonderheit gilt für Bewohner der Kurfürstenstraße. Hier gilt für alle Bewohner der Hausnummern 101 - 137 das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg und für die Bewohner der Hausnummern 139 - 174 das Bezirksamt Berlin Mitte.

Kosten für den Anwohnerparkausweis

  • Die Kosten für die Ausstellung des Anwohnerparkausweises betragen generell zwischen 20 und 40 EUR.
  • Falls Sie Ihren Ausweis aufgrund eines Umzugs von einer Zone auf eine andere umschreiben lassen wollen oder einen verloren gegangenen Ausweis ersetzen lassen wollen, so kostet dies 10 bzw. 20 EUR.
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