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Arbeitsagentur - eine Erstausstattung bekommen Sie so

Anspruch auf Neumöbel besteht meist nicht.
Anspruch auf Neumöbel besteht meist nicht. © www.Rudis-Fotoseite.de / Pixelio
Wenn Sie das erste Mal in eine eigene Wohnung ziehen, dann haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Erstausstattung, die von der Arbeitsagentur finanziert wird. Jetzt erfahren Sie, wann dies der Fall ist, und was Sie alles beantragen dürfen.

Eine "Erstausstattung" ist eine Leistung, die in der Sozialhilfe und bei Hartz IV zu finden ist. Das Geld kommt also immer vom Sozialamt oder vom Jobcenter.

Wenn Sie Geld von der Arbeitsagentur bekommen

  • Auch dann, wenn Sie eigentlich kein Hartz IV oder Sozialhilfe bekommen, können Sie einen Anspruch auf eine Erstausstattung haben. Um zu prüfen, ob dies der Fall ist, müssen Sie zunächst ausrechnen, was Sie von Jobcenter oder Sozialamt bekommen würden. Dann ziehen Sie von diesem Betrag Ihre Einkünfte ab. Ob Sie nun eigenes Einkommen haben oder Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur bekommen, spielt dabei keine Rolle. Das Ergebnis ist das sogenannte "übersteigende Einkommen".
  • Das übersteigende Einkommen müssen Sie nun mit 7 multiplizieren. Das Ergebnis ist der Betrag, den Sie einsetzen müssen, bevor Sie Geld für eine Erstausstattung bekommen.
  • Ein Rechenbeispiel: Wenn Sie 800,-€ Hartz IV bekommen würden, aber 900,-€ verdienen - oder einen solchen Betrag als Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur bekommen - haben Sie ein übersteigendes Einkommen von 100,-. Sie müssten also 700,-€ selbst einsetzen. Wenn für Sie nun ein Bedarf für eine Erstausstattung im Wert von 2500,-€ bewilligt wird, dann würden Sie vom Jobcenter noch 1800,-€ für die Erstausstattung bekommen.

Eine Erstausstattung beantragen

  • Wenn Sie eine Erstausstattung für Ihre Wohnung beantragen, sollten Sie einen Grundsatz beherzigen: Sie sind nicht dazu da, Ihre eigenen Anträge abzulehnen. Das tut hinterher das Jobcenter oder das Sozialamt für Sie. Deshalb sollten Sie alles, wirklich alles beantragen, was Ihnen für eine Erstausstattung in den Kopf kommt. Spielen Sie "Wünsch-dir-was"!
  • Wichtig ist aber auch: Was Sie bereits besitzen, dürfen Sie nicht noch einmal beantragen. Denn Erstausstattung bedeutet eben: zum ersten Mal ausgestattet. Deshalb bekommen Sie für defekte oder verschlissene Möbel und Geräte auch keinen Ersatz. Es ist dann keine Erstausstattung mehr.
  • Meistens kommt ein Ermittlungsdienst zu Ihnen nach Hause, um zu überprüfen, ob Ihnen die beantragten Gegenstände tatsächlich noch fehlen. Darauf sollten Sie in jedem Fall in den ersten Wochen nach der Antragstellung vorbereitet sein.
  • Um möglichst nichts bei Ihrem Antrag zu vergessen, sollten Sie Ihre Wohnung gedanklich Raum für Raum einrichten. Dies fängt bei der Renovierung an (Vorhänge, Fußbodenbelag, Wandfarbe), geht über die Möblierung der Räume bis zu den notwendigen Elektrogeräten: Lampen, Fernseher, Küchengeräte, Staubsauger für Teppichboden, Telefon, Bügeleisen etc.
  • Bevor Sie sich die Mühe machen und jeden Topf und jede Gabel einzeln beantragen, sollten Sie sich erkundigen, ob für diese Haushaltsgegenstände eine Pauschale gezahlt wird. Dies ist meistens der Fall.
  • Für die allermeisten Gegenstände haben Sie nur Anspruch auf einen Gutschein für Gebrauchtmöbel im Möbellager. Nur dann, wenn die bewilligten Gegenstände dort nicht verfügbar sind, können Sie irgendwann auf eine Neuanschaffung bestehen.

Was immer zu einer Erstausstattung gehört

Im Laufe der Jahre hat sich durch die Rechtsprechung für einzelne Haushaltsgegenstände ein Rechtsanspruch entwickelt. Grundsätzlich dürfen Sie alles das haben, was vergleichbare Haushalte unterer Einkommensgruppen im Regelfall ebenfalls besitzen.

  • Eine Waschmaschine steht auch alleinstehenden Hilfeempfängern zu. Sie brauchen sich nicht auf einen Waschsalon verweisen lassen.
  • Einen Fernseher zum Preis eines gebrauchten Gerätes bekommen Sie nach ständiger Rechtsprechung, um Ihr Bedürfnis nach Information zu befriedigen. Dazu gehört im Regelfall dann natürlich auch der passende Receiver.
  • Als Bodenbelag können Sie einen Teppichboden beantragen, wenn Sie in einer Erdgeschosswohnung wohnen, da diese "fußkalt" ist. In darüberliegenden Stockwerken haben Sie nur Anspruch auf PVC.
  • Alleinstehende müssen es sich gefallen lassen, mit einem 2-Platten-Kocher auszukommen. Einen Anspruch auf einen "richtigen" Herd haben Sie, wenn Sie für mehrere Personen kochen müssen.
  • Einen Computer hingegen können Sie nicht für eine Erstausstattung beantragen.
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