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Arbeitsjahre bis zur Rente - erklärende Hinweise

Ein früherer Ruhestand kostet meist Geld.
Ein früherer Ruhestand kostet meist Geld.
30, 40 oder gar 50 Arbeitsjahre bis zur Rente? Manch einer träumt von einem frühen Ruhestand. Neben dem Anspruch auf die sogenannte Regelaltersrente können Sie noch einen Anspruch auf einen früheren Start in den Ruhestand haben - doch dieser ist in der Regel mit Abschlägen versehen.

Die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre hat einst für große Diskussionen gesorgt. Gehören Sie zu den Geburtsjahrgängen ab 1964, erreichen Sie das normale Ruhestandsalter mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Unter Umständen ist auch ein früherer Einstieg möglich.

Nicht nur Arbeitsjahre zählen

  • Die normalen Ruhestandsbezüge erhalten Sie, wenn Sie die gesetzlich festgelegte Altersgrenze erreicht haben. Es kommt bei dieser Form der Altersbezüge nicht darauf an, wie viele Jahre Sie zuvor gearbeitet haben. Diese entscheiden nur über die Höhe der Bezüge, nicht jedoch über den grundsätzlichen Anspruch.
  • Für andere Altersrenten (Altersrente für langjährig Versicherte und besonders langjährig Versicherte) ist zusätzlich zu einer bestimmten Altersgrenze die Erfüllung einer sogenannten Wartezeit nötig. Dies betrifft die Ruhestandsbezüge für langjährig Versicherte (§ 36 SGB VI) und für besonders langjährig Versicherte (§ 38 SGB VI).
  • Hierfür ist die Erfüllung einer Wartezeit von 35 beziehungsweise 45 Jahren nötig. Dies müssen jedoch keine Arbeitsjahre sein. Zu den Zeiten mit Pflichtbeiträgen zählen auch Pflichtbeiträge, die während eines Krankengeldbezuges oder während einer nicht erwerbsmäßigen Pflegezeit geleistet wurden. 

Früher in Rente gehen

  • Die Altersbezüge für langjährig Versicherte können Sie bei Erfüllung der Wartezeit auch vorzeitig in Anspruch nehmen. Sind Sie im Januar 1964 oder später geboren, liegt die Altersgrenze bei 67 Jahren. Eine frühzeitige Inanspruchnahme ist ab Vollendung des 63. Lebensjahres möglich - allerdings mit Abschlägen bis zu 14,4 Prozent.    
  • Frauen, die vor 1952 geboren sind, können unter Umständen schon mit 60 Jahren in Rente gehen. Voraussetzung dafür ist zum einen eine Versicherungszeit von mindestens 15 Jahren. Zum anderen müssen Sie nach dem 40. Lebensjahr noch mindestens zehn Jahre lang Pflichtbeiträge entrichtet haben. Zu diesen Pflichtbeiträgen gehören auch die Beiträge, die aus einem Minijob abgeführt werden. Nicht nur die Arbeitsjahre einer Erwerbstätigkeit zählen, auch mit Pflegezeiten lassen sich die Pflichtbeitragszeiten erfüllen.  

Je nachdem, wie belastend die eigene Arbeit empfunden wird, mag der Ruhestand als verlockende Alternative erscheinen. Ein vorgezogener Ruhestand ist allerdings in der Regel mit Abschlägen verbunden.

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