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Arbeitszeugnis - loyal formulieren Sie es so

Inhaltsverzeichnis

Ein Arbeitszeugnis kann Existenzen vernichten.
Ein Arbeitszeugnis kann Existenzen vernichten.
Wenn Sie als Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis formulieren, übernehmen Sie eine große Verantwortung. Waren Sie mit Ihrem Arbeitnehmer zufrieden, sollten Sie sich loyal verhalten und ihm mit einem guten Zeugnis weitere berufliche Perspektiven ermöglichen.

Was Sie benötigen

  • Leistungsbeurteilung
  • Personalakte

Betrachten Sie ein Arbeitszeugnis immer als Ganzes. Sie müssen sich beim Abfassen eines Zeugnisses immer vor Augen halten, dass das Zeugnis in sich stimmig sein muss und keine Widersprüche enthalten darf. Seien Sie loyal, wenn der Mitarbeiter sich nichts hat zuschulden kommen lassen. Sehen Sie eventuelle emotional bedingte Animositäten objektiv.

Ein Arbeitszeugnis fördert oder verhindert Karrieren

  • Stimmen Sie die einzelnen Teile von der Tätigkeitsbeschreibung über die Beurteilung von Leistungen und Verhalten bis zu den Schlussformulierungen aufeinander ab.
  • Bescheinigen Sie einer Sekretärin nur gute Schreibkenntnisse, fragt sich der Leser, ob Sie hier nur aus Nachlässigkeit eine unvollständige Beurteilung abgegeben haben oder ob Sie damit indirekt auf schwerwiegende Mängel aufmerksam machen wollen.
  • Geben Sie als Kündigungsgrund "beiderseitiges Einvernehmen" an (bedeutet: Kündigung durch den Arbeitgeber) und bedauern Sie in der Schlussformulierung das Ausscheiden einer sehr qualifizierten Mitarbeiterin, dann passt dies in diesem Zeugnis nicht richtig zusammen.
  • Die Kunst des Zeugniswesens besteht nämlich darin, Fehlendes oder Überflüssiges richtig einzuschätzen und zu beachten, ob Sie die verkehrsüblichen Formalien eingehalten haben.
  • Ein Zeugnis, das alle möglichen Gliederungspunkte berücksichtigt, wird sehr umfangreich. Insoweit kommt es darauf an, welche Qualifikation der Mitarbeiter hat und wie er in Ihrem Unternehmen eingesetzt war. Wenn ein sehr guter Mitarbeiter nach langwieriger und erfolgreicher Mitarbeit Ihr Unternehmen verlässt, hat er sicher ein ausführlicheres Zeugnis verdient als ein Mitarbeiter, der mit einer bescheidenen Ausbildung nur kurz bei Ihnen gearbeitet hat.

Formulieren Sie loyal und grundsätzlich wohlwollend

  1. Ein Arbeitszeugnis sollte daher die nach Bedarf folgende Punkte enthalten.
  2. Machen Sie Angaben über die Personalien, Eintritts-Austrittsdaten.
  3. Bezeichnen Sie den Arbeitsplatz des Mitarbeiters und die Erweiterung seines Aufgabenbereichs im Betrieb. Beschreiben Sie insbesondere die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Erwähnen Sie Sonderaufgaben.
  4. In der Leistungsbeurteilung nehmen Sie Bezug auf Stärken, Fähigkeiten und Erfolge des Mitarbeiters.
  5. Beurteilen Sie seine Fortbildungsinitiativen.
  6. Beurteilen Sie seine Vertrauenswürdigkeit und Loyalität Ihrem Unternehmen gegenüber.
  7. Beurteilen Sie sein Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und anderen Mitarbeitern.
  8. Beurteilen Sie seine Führungsfähigkeit. Erwähnen Sie Fälle, in denen der Mitarbeiter besonders aktiv war und welches Ergebnis er dabei erreichte.
  9. Machen Sie Angaben über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Erwähnen Sie, ob der Mitarbeiter aus eigenem Wunsch unter Angabe des Grundes ausscheidet oder ob Sie ihm betriebsbedingt kündigen mussten. Beachten Sie, dass eine personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung oder der Hinweis auf die Auflösung im beiderseitigem Einvernehmen sehr negativ wirken.
  10. Verzichten Sie keinesfalls auf abschließende Dankes- und Glückwunschformeln. Drücken Sie Ihr Bedauern über sein Ausscheiden aus und wünschen Sie ihm  für sein Fortkommen alles Gute.
  11. Hat der Mitarbeiter eine verantwortungsvolle Aufgabe begleitet, ist es für ihn vorteilhaft, wenn sein Zeugnis von der ranghöchsten Person im Unternehmen unterzeichnet wird. Eine Unterschrift "im Auftrag" ist anonym und wirkt gleichgültig.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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