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Arztbericht anfordern - das sollten Sie dabei beachten

Behandlungsunterlagen werden nicht gerne herausgegeben.
Behandlungsunterlagen werden nicht gerne herausgegeben.
Als Patient haben Sie grundsätzlich ein Einsichtsrecht in Ihre Behandlungsunterlagen bzw. können einen Arztbericht anfordern. Gründe gibt es viele: Sie möchten Ihre Krankengeschichte lückenlos dokumentieren, benötigen die Unterlagen zur Vorlage beim Versorgungsamt oder einem Gutachter, Sie ziehen um und müssen sich von Ihren bisherigen Ärzten trennen oder aber Sie vermuten einen Behandlungsfehler und wünschen eine Überprüfung der ärztlichen Behandlung auf etwaige „Unregelmäßigkeiten“. Wie Sie Ihr Patientenrecht durchsetzen und was Sie dabei zu beachten haben, erfahren Sie hier.

So fordern Sie Ihren Arztbericht an

Wenn Sie einen Arztbericht oder Behandlungsunterlagen anfordern, wittern viele Ärzte sofort Verrat, fühlen Ihre fachliche Kompetenz infrage gestellt oder sehen sich einem Behandlungsfehlervorwurf ausgesetzt, weshalb um die Herausgabe von Unterlagen häufig hart gerungen werden muss.

  • Prinzipiell haben Sie das Recht, Ihre Behandlungsunterlagen einzusehen und in Kopie anzufordern. Das betrifft Aufzeichnungen, die in einer Arztpraxis oder aber auch in einem Krankenhaus angefertigt worden sind und sich auf objektive physische, also körperliche oder organische Befunde beziehen. Dazu gehören OP-Berichte, Medikamenten-Verordnungen, Laborwerte, Fieberkurven und auch die Pflegeaufzeichnungen während eines Krankenhausaufenthaltes.
  • Keinen Anspruch haben Sie auf persönliche Aufzeichnungen und subjektive Wertungen des Arztes in Ihren Behandlungsunterlagen. Sie können auf den Kopien geschwärzt oder beim Kopiervorgang abgedeckt werden. Auch psychiatrisch oder psychologisch tätige Ärzte haben das Recht, Unterlagen für sich zu behalten, wenn Sie durch Kenntnisnahme seiner Aufzeichnungen z. B. in Suizidgefahr geraten würden oder der Behandlungserfolg dadurch gefährdet wird.
  • Die Kopien Ihrer Unterlagen und evtl. anfallende Portokosten müssen Sie selbst tragen. Angemessen sind 50 Cent pro Kopie. Nicht in Rechnung stellen darf man Ihnen die Arbeitszeit, die für das Kopieren benötigt wurde.
  • Lassen Sie sich nicht abwimmeln mit den Bemerkungen, das Raussuchen und Kopieren der Unterlagen sei zu viel Arbeit, sei unüblich oder man arbeite mit elektronischen Patientenakten (EDV), da könne man nichts kopieren. Natürlich kann man eine elektronische Patientenkartei ausdrucken!
  • Sie müssen für die Anforderung der Unterlagen bzw. Kopien keine Begründung angeben. Sollte die Anforderung wegen eines Umzugs oder zur Vorlage bei einem Gutachter etc. nötig sein, dann empfiehlt sich natürlich ein persönliches Gespräch mit Ihrem Arzt, die Aushändigung der Unterlagen dürfte dann eigentlich kein Problem sein.
  • Hat die persönliche Fürsprache bei Ihrem Arzt keinen Erfolg, sollten Sie Ihre Kopien schriftlich anfordern (per Einschreiben).  Erwähnen Sie, auf welchen Behandlungszeitraum Sie sich beziehen und setzen Sie eine 14-tägige Frist für die Erledigung. Der Hinweis „Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 23.11.82, VI ZR 222/79) habe ich auf die Überlassung der Unterlagen einen Anspruch.“ könnte die Sache beschleunigen und weitere Diskussionen im Keim ersticken. Bestehen Sie auch auf einer Bestätigung, dass die Unterlagen vollständig kopiert worden sind.
  • Sollte nach 14 Tagen keine Reaktion erfolgt sein, setzen Sie eine Nachfrist von 7 Tagen. Danach bleibt Ihnen nur noch der Weg zu einem Rechtsanwalt.
  • Zu den Behandlungsunterlagen gehören auch Röntgenbilder, die von Ihnen angefertigt worden sind. Die Röntgenaufnahmen sind Eigentum des Arztes, der sie angefertigt hat und ausdrücklich nicht Ihr Eigentum oder das Ihrer Krankenversicherung. Das liegt daran, dass Ärzte und Kliniken laut der Röntgenverordnung verpflichtet sind, Röntgenbilder aufzubewahren, damit unnötige Doppeluntersuchungen mit ebenso unnötiger Strahlenbelastung in Ihrem Interesse vermieden werden.
  • Es gibt nun zwei Möglichkeiten für Sie, an die Röntgenbilder zu kommen. Sie können auf Ihre Kosten Kopien anfertigen lassen, was allerdings sehr kostspielig ist. Oder aber, Sie bitten um eine leihweise Überlassung der Originalbilder gegen Quittung. Leihweise heißt, Sie müssen Sie auch wieder zurückgeben und dürfen sie nicht einfach behalten, denn immerhin haben Sie dafür unterschrieben.

Einen Arztbericht anfordern ist Ihr gutes Recht, das aber nicht immer leicht durchzusetzen ist. Handelt es sich um simple Gründe wie eigene Archivierung der Krankenunterlagen oder Wohnortwechsel, ist ein persönliches Vorsprechen sinnvoll. Sollten die Gründe gewichtiger sein, z.B. bei einem fraglichen Behandlungsfehler, empfiehlt sich die schriftliche Anforderung per Einschreiben und mit Fristsetzung.

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