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Aspecta-Lebensversicherung kündigen - so geht's

Kündigen Sie die Aspecta Lebensversicherung!
Kündigen Sie die Aspecta Lebensversicherung!
Sie können Ihre Lebensversicherung bei der Aspecta kündigen und bekommen dann den Rückkaufwert erstattet. Sie sollten beachten, dass dieser Wert leider sehr oft unter den gezahlten Gebühren liegt. Beachten Sie einige Hinweise, wenn Sie die Aspecta Lebensversicherung kündigen.

Was Sie benötigen:

  • Kündigungsschreiben
  • Versicherungspolice

Haben sie beschlossen Ihre Aspecta Lebensversicherung zu kündigen, sollten Sie hierzu unbedingt einige Hinweise berücksichtigen.

So kündigen Sie die Aspecta Lebensversicherung

  • Zuerst prüfen Sie in Ihrer Aspecta Lebensversicherungspolice nach wie Ihre vereinbarten Kündigungsfristen sind. Sie finden dies unter dem Vertragspunkt „Kündigung“ erläutert.
  • Schreiben Sie nun ein Kündigungsschreiben an die Aspecta Lebensversicherung, um zu kündigen. Kündigen Sie zum berechneten und unbedingt hilfsweise auch zum nächstmöglichen Termin. So vermeiden Sie es, dass Ihre Kündigung keine Wirkung entfaltet, wenn Sie den Termin falsch bestimmt haben. Bitten Sie um Bestätigung des Kündigungstermins.
  • Geben Sie Ihre Versicherungsnummer bei der Aspecta an. So kann die Versicherung Ihre Kündigung schnell zuordnen.
  • Schicken Sie nun Ihr Kündigungsschreiben an die Aspecta Lebensversicherung und denken Sie daran, den Brief per Einschreiben Rückschein zu schicken.
  • Beachten Sie, dass die Aspecta Lebensversicherung Ihrer Kündigung nicht zustimmen muss, sondern es genügt, wenn Ihre Kündigung zugeht und die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht.

Wissenswertes über eine Lebensversicherung

  • Eine Lebensversicherung ist eine günstige Altersvorsorge und kann Ihre Hinterbliebenen nach Ihrem Tod absichern. Sie sollten, wenn Sie der Aspecta Lebensversicherung kündigen, über eine neue Lebensversicherung nachdenken.
  • Bevor Sie bei der Aspecta die Lebensversicherung kündigen, sollten Sie unbedingt Anfragen, wie hoch der Rückkaufswert ist. Oftmals entspricht der Rückkaufswert nicht den eingezahlten Beträgen, weil die Bearbeitungsgebühren abgezogen werden. Manchmal liegt der Rückkaufswert jedoch über den gezahlten Beträgen, dies ist bei einer günstigen Überschussbeteiligung der Fall.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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