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Aus der Schweiz Alkohol exportieren - das ist beim Zoll zu beachten

Waren richtig aus der Schweiz exportieren.
Waren richtig aus der Schweiz exportieren.
Falls Sie aus der schönen Schweiz Alkohol nach Deutschland exportieren wollen, sollten Sie die Einfuhrbestimmungen beachten. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Die Zollbestimmung in der EU und in der Schweiz

  • Die Europäische Union (EU) hat eine einheitliche Zollbestimmung für die Ausfuhr von Waren aus den einzelnen Mitgliedsländern vereinbart. Zu den wichtigsten gehören die Regeln für die Genussmittel Tabak und Alkohol. Diesen ernst zunehmenden Ausfuhrgesetzen unterliegen Sie und alle anderen Bürger aller Länder. 
  • Möchten Sie nur innerhalb der EU-Länder reisen, sind die Zollbestimmungen ziemlich großzügigen. Bei deren Ausarbeitung ging man von dem möglichen Verbrauch aus, den einzelne private Personen haben.
  • Planen Sie aber in eines der Länder zu reisen, welches nicht Mitglied der Europäischen Union ist, gelten andere und wesentlich strengere Zollgesetze. Davon betroffen sind Norwegen, Kroatien und die Schweiz.

Die Ausfuhrbestimmungen von Alkohol beachten

Wollen Sie Hochprozentiges aus der Schweiz in die angrenzenden Länder exportieren, sollten Sie folgende Ausfuhrbestimmungen kennen und ernst nehmen.  

  • Sie dürfen insgesamt 1Liter Spirituosen über die Grenze in die angrenzenden Länder führen. Dabei darf laut dem Zollgesetz für Genussmittel der Gehalt von Alkohol keinesfalls mehr als 15 Prozent betragen. 
  • Entscheiden Sie sich für Getränke mit weniger Umdrehungen, sprich für Schwachprozentiges, können Sie sogar 2 Liter aus der Schweiz mitbringen. Dabei handelt es sich um Alkohole wie Wein oder Bier.

Bei der Reise von der Schweiz in ein angrenzendes Land, sollten Sie sich unbedingt an die Ausfuhrbestimmungen von Waren halten, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Überhaupt wäre es eine Überlegung wert, ob sich die Ausfuhr von Alkohol überhaupt lohnt.

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