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Ausziehen mit 18 - welche Unterstützung man erwarten kann

Zunächst sind Eltern in der Unterhaltspflicht.
Zunächst sind Eltern in der Unterhaltspflicht.
Für viele Jugendliche ist der Einzug in die eigene Wohnung mit Beginn der Volljährigkeit ein großer Traum. Doch oftmals fehlt es den Heranwachsenden an den nötigen finanziellen Mitteln, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Manchmal ist jedoch ein Umzug unabdingbar, doch ausziehen mit 18 Jahren mit Unterstützung ist in diesem Fall Voraussetzung. Verschiedene finanzielle Mittel können hier helfen.

Ausziehen mit 18 - diese Hilfeleistung steht Ihnen zu

  • Ausziehen mit 18 Jahren ist nur durch Unterstützung möglich, da selbst bei gut bezahlter Ausbildung der Lebensunterhalt für Sie schwierig zu bestreiten ist. Nicht nur Kosten für die eigene Wohnung selbst, sondern auch Lebensunterhaltskosten müssen von Ihnen bezahlt werden. Diese Kosten werden jedoch häufig unterschätzt.
  • Sie können bei einigen Behörden finanzielle Unterstützung beantragen. Die Anträge können Sie meist im Internet downloaden und diese bei den zuständigen Stellen einreichen. Bedenken Sie aber, dass einige Wochen bis zum endgültigen Bescheid vergehen können und Sie diese Zeit auch finanziell überbrücken müssen. Doch je nach Lebenssituation können Sie auch seitens Ihrer Eltern mit Zuwendungen rechnen.

Wo Sie finanzielle Unterstützung beantragen können

  • Grundsätzlich sind vor staatlichen Zuschüssen Ihre Eltern in der Unterhaltspflicht, die erst nach einer abgeschlossenen Ausbildung endet. Der Ihnen zustehende Betrag richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die eine Richtlinie für den Unterhaltsbetrag festlegt, welcher jedoch auch abhängig vom Einkommen Ihrer Eltern ist.
  • Zudem steht Ihnen beim Ausziehen mit 18 Jahren die Unterstützung durch das Kindergeld zu, sofern Sie sich in Ausbildung oder einem Studium befinden. Dies können Sie bei der zuständigen Familienkasse beantragen. In manchen Fällen ist eine Unterschrift der Eltern für die Abzweigung des Kindergeldes nötig.
  • Sofern Sie ein Studium anstreben oder auch gewisse Schulausbildungen absolvieren, können Sie BAföG beim BAföG-Amt beantragen. Den Antrag können Sie sich aus dem Internet downloaden oder direkt beim zuständigen Amt abholen. Je nach Studium oder Schulart sind gewisse Nachweise erforderlich, die Sie zusammen mit dem Antrag abgeben müssen. Sollten Sie keinen Anspruch auf BAföG haben, können Sie auch einen Studienkredit bei diversen Stellen beantragen.
  • Auch Wohngeld, das Sie bei Ihrer Wohngeldstelle beantragen können, hilft beim Ausziehen mit 18 Jahren als Unterstützung in finanzieller Hinsicht. Auch hier sind Einkommensgrenzen zu berücksichtigen, die unter Umständen zu einer Ablehnung des Antrags führen können.
  • Sie sollten in jedem Fall lieber zu viele als zu wenige Anträge stellen, um die Unterstützung zu erhalten, die Sie benötigen und die Ihnen auch zusteht. So sollte es für Sie kein Problem sein, nach dem Ausziehen mit 18 und mit Unterstützung auf eigenen Beinen zu stehen.
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