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Autopapiere verloren - was tun?

Inhaltsverzeichnis

Wer Autopapiere verloren hat, muss handeln!
Wer Autopapiere verloren hat, muss handeln!
Jeder kennt das Problem. Schnell haben Sie Ihr Portemonnaie verloren und müssen sämtliche Ausweise und vor allem auch die Autopapiere neu beantragen. Beachten Sie hierzu einige Hinweise.

Was Sie benötigen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung und die Hauptuntersuchung
  • Handelsregisterausdruck und Gewerbeanmeldung
  • Diebstahlsanzeige

Autopapiere verloren und neue beantragen

  • Wer seine Autopapiere nicht verloren hat, sondern bestohlen wurde, sollte unbedingt sofort Anzeige erstatten. Sie müssen die Strafanzeige vorlegen, um neue Autopapiere zu beantragen.
  • Nachdem Sie Ihre Autopapiere verloren haben, müssen sich unbedingt unverzüglich an die Zulassungsstelle wenden. Beantragen Sie einen Ersatz. Ihnen wird dann die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II neu erstellt.
  • Nehmen Sie unbedingt Ihren Personalausweis oder Reisepass mit und wenn Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind, sollte der Halter mit seinem Ausweis mitkommen, nachdem Sie die Autopapiere verloren haben, um neue zu beantragen. Darüber hinaus müssen Sie unbedingt die Bescheinigung über die aktuelle Abgasuntersuchung und die Hauptuntersuchung vorzeigen können.
  • Haben Sie den Fahrzeugbrief verloren, so nützen Ihr Fahrzeugschein und die letzte Hauptuntersuchung als Beweis.
  • Sie sollten wissen, dass Sie die Anmeldung Ihres Gewerbes und den Handelsregisterausdruck vorzeigen müssen, wenn Sie Ihr Fahrzeug auch gewerblich nutzen. Nutzen Sie es hingegen nur privat, ist dies nicht nötig, nachdem Sie Ihre Autopapiere verloren haben.
  • Sind Sie minderjährig, müssen Sie, um neue Autopapiere zu beantragen, eine Einverständniserklärung Ihres Vormundes vorweisen. Darüber hinaus benötigen Sie Kopien der Personalausweise.

Wissenswertes über Autopapiere

  • Die Autopapiere sind seit dem Jahre 2005 von der EU in zwei Teile unterteilt. Sie sollten wissen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I der ehemalige Fahrzeugschein ist und Teil II ist der frühere Fahrzeugbrief.
  • Haben Sie Ihren Fahrzeugbrief verloren, müssen Sie beachten, dass Sie bei der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung ablegen müssen. Darin erklären Sie, dass Sie die Autopapiere verloren haben.
  • Haben Sie Ihren Fahrzeugschein verloren, so gilt für Sie eine gesetzliche Pflicht, nach der Sie einen Ersatzfahrzeugschein beantragen müssen. Beachten Sie dies stets, sonst werden Sie bußgeldpflichtig. Wer seine Autopapiere verloren hat, muss unverzüglich einen Ersatz beantragen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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