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B3 - Beamtenbesoldung

Beamte erzielen sehr unterschiedliche Grundgehälter.
Beamte erzielen sehr unterschiedliche Grundgehälter.
"B3 macht frei" - wenn Sie sich diesem geflügelten Beamtenwort anschließen können, dann wissen Sie offenbar, dass Sie mit der B3-Besoldung schon zu den besseren Beamtenkreisen zählen. Die Beamtenbesoldung ist in den Besoldungsordnungen von Bund und Ländern und in den entsprechenden Besoldungstabellen geregelt.

Nicht für jeden ist Beamter ein Traumjob, doch das Nettogehalt kann sich in den meisten Besoldungsstufen durchaus sehen lassen. Denn wenn Sie Beamtenbezüge erhalten, müssen Sie davon keine Sozialversicherungsabgaben abführen, sondern nur den individuell unterschiedlich hohen Beitrag zur privaten Krankenversicherung aufbringen.

Eine Beamtenbesoldung nach B3 erhalten

  • Eine Beamtenbesoldung nach den Besoldungsgruppen der B-Besoldung erhalten nur wenige Beamte. Die meisten tummeln sich in der A-Besoldung.
  • In den Bundesbesoldungsordnungen A und B ist jeweils festgelegt, welche Ämter von Bundesbeamten mit welcher Besoldung vergütet werden. Unter der Besoldungsgruppe B3 finden sich beispielsweise die Ämter des Direktors der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das eines Leitenden Ministerialrates bei einer obersten Landesbehörde und das eines Direktors bei der für die Post und die Telekom zuständigen Unfallkasse, wenn er zugleich Geschäftsführer ist.
  • Aus den entsprechenden Besoldungstabellen ergibt sich bei B3 eine durchaus ansprechende Beamtenbesoldung. Das Grundgehalt liegt bei Bundesbeamten in dieser Besoldungsgruppe bei 7255,55 Euro (Stand: 2013). Anders als bei der A-Besoldung wird hier nicht mehr nach Stufen differenziert.

In den Eingangsämtern wird weniger verdient

  • Wer seine Beamtenkarriere beispielsweise als frischgebackener Regierungsrat z.A. beim Bund beginnt, dessen Amt wird der Besoldungsgruppe A13 zugewiesen. Eine solche Besoldung erhält auch ein Studienrat am Gymnasium.
  • Auch in Stufe 1 liegt das Grundgehalt hier immerhin schon bei 3.735,48 Euro (Stand: 2013). Das Grundgehalt in der höchsten A-Besoldungsgruppe A16 liegt immerhin bei 5.180,03 Euro.
  • Aufgrund der Sozialversicherungspflicht seines Einkommens muss ein Angestellter ein sehr viel höheres Bruttoeinkommen erzielen, um ein einem Beamten vergleichbares Nettoeinkommen zu erzielen. In Behörden, in denen sowohl Beamte als auch Angestellte vergleichbare Tätigkeiten ausführen, kann dies zum Gefühl von Ungerechtigkeit führen.

In den höheren Besoldungsgruppen kann sich die Beamtenbesoldung durchaus sehen lassen. Allerdings erreichen nur wenige Beamte diese Besoldungsgruppen.

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