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BAföG Mindestsatz erhalten - diese Bedingungen müssen Sie erfüllen

Besteht Anspruch auf BAföG dem Grunde nach?
Besteht Anspruch auf BAföG dem Grunde nach? © Katharina_Wieland_Müller / Pixelio
Damit Sie überhaupt BAföG bekommen können, also den Mindestsatz ausgezahlt bekommen können, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen und natürlich einen Antrag stellen.

Anspruch auf BAföG dem Grunde nach

Um wenigstens den Mindestsatz an BAföG zu beziehen, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen.

  • BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz, wie der Name schon sagt, ist es ein Gesetz, das Ausbildungen fördert. Sie müssen also eine sogenannte förderungsfähige Ausbildung absolvieren. Wenn Sie Schüler ab der 10.Klasse sind, an einer Hochschule oder Fachhochschule studieren, können Sie meistens BAföG beziehen. Bei Schülern oder bei Masterstudiengängen sind nicht alle Ausbildungen förderungsfähig.
  • Sie müssen nicht unbedingt Deutscher sein. Als Ausländer können Sie, falls Sie integriert sind und ihr Leben so ausgerichtet ist, dass man davon ausgehen kann, dass Sie in der EU bleiben werden, unter Umständen auch BAföG beziehen. EU Bürger werden meistens auch gefördert.
  • Generell sollten Sie zu Beginn der Ausbildung nicht über 30 Jahre alt sein und es sollte sich um eine Erstausbildung handeln.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie dem Grund nach Anspruch auf BAföG. Das heißt aber nicht, dass Sie auch nur den Mindestsatz bekommen, denn es kommt auch darauf an, ob Sie, Ihre Eltern oder Ihre Ehepartner in Lage sind für die Ausbildung aufzukommen.

Voraussetzungen für den Mindestsatz

Im Gesetz ist zwar nicht von einem Mindestsatz die Rede, aber sofern der Anspruch auf BAföG nur zu einer Zahlung von weniger als 10 € führt,  wird diese nicht geleistet.

  • Im ersten Schritt wird der Bedarf errechnet, dabei wird die Art der Ausbildung und die Wohnsituation z. B. bei den Eltern berücksichtigt. Beispiel: Sie studieren an einer Universität: Wenn Sie bei den Eltern wohnen und über diese krankenversichert sind, ist der maximale Förderbetrag 422 €, wenn Sie sich selbst versichern müssen, beträgt dieser 495 €, sofern Sie nicht bei den Eltern wohnen, ist der Betrag 670 €. Beachten Sie, das sind nur Beispiele, wie der Bedarf errechnet wird. Dieser ist auch gleichzeitig die maximale Förderung.
  • Im nächsten Schritt wird geprüft ob Sie den Bedarf ganz oder teilweise aus eigenen Mitteln decken können. Von dem maximalen Bedarf wird anrechenbares Einkommen von Ihnen, Ihren Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner abgezogen. Auch eigenes Vermögen wird angerechnet. Es kann also sein, dass nach den Abzügen kein BAföG ausgezahlt wird, weil der Mindestsatz unterschritten wird.

Einkommengrenzen für den Mindestsatz bei BAföG

  • Als Einkommen wird generell das Einkommen im Sinne des  Einkommensteuergesetzes betrachtet, von dem  werden Einkommen- und Kirchensteuer abgezogen. Auch die pauschal festgesetzten Beträge für die soziale Sicherung wie  Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung  werden abgezogen. 
  • Von diesem Einkommen bleiben zum Beispiel bei verheirateten Eltern 1.605 € unberücksichtigt, es wird also nur der Teil, der diesen Betrag übersteigt vom Maximalbedarf abgezogen.
  • Wenn Sie also einen Maximalbedarf von 670 € und Ihre Eltern ein Einkommen von 2.025 € haben, dann werden davon 2.025 € - 1.605 € = 420 € für die Deckung des Bedarfs herangezogen. Sie hätten in dem Fall also Anspruch auf 670 € - 420 € = 250 € BAföG, was über dem Mindestsatz liegt.
  • Würden Sie in der gleichen Situation zu Hause wohnen und wären über die Eltern versichert, dann ist der Maximalbedarf nur 422 €. Nach Abzug von 420 € blieben nur 2 €, was unter dem Mindestsatz liegt. Sie haben dann keinen Anspruch auf BAföG, weil Sie die Einkommensvoraussetzung nicht erfüllen.

Ob Sie Anspruch zumindest auf den Mindestsatz von BAföG haben, können Sie mit einem BAFöG-Rechner leicht abschätzen.

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