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Baugenehmigung für einen Carport in Niedersachsen erhalten - gewusst wie

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Nur kleine Carports sind nur baugenehmigungsfrei.
Nur kleine Carports sind nur baugenehmigungsfrei.
Mal eben schnell den neuen Carport hinstellen und einparken? So einfach ist es nicht. Es könnte eine Baugenehmigung notwendig sein. In Niedersachsen jedenfalls hat sich die Situation entspannt. Aber auch hier kommt es auf die Details an.

Baurechts ist Landesrecht. Die formellen Anforderungen, insbesondere ob Sie eine Baugenehmigung benötigen oder nicht, sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Niedersachsen ist dabei keine Ausnahme.

Bestimmungen für Carport vorab erkunden

  • Egal wie es ist: Möchten Sie einen Carport errichten, erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen oder ob die Anzeige Ihres Vorhabens genügt. Auch bei einer bloßen Anzeige müssen Sie regelmäßig bestimmte Unterlagen vorlegen.
  • Keinesfalls dürfen Sie davon ausgehen, dass die Baugenehmigung für eine bestehende und nunmehr abzureißende Garage bereits die Baugenehmigung für die Neuerrichtung eines Carports beinhaltet. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Niedersachsen liberalisiert das Bauordnungsrecht

  • In Niedersachsen gilt seit 1. November 2012 ein neues Bauordnungsrecht. Ziel der Reform ist, das Baurecht zu liberalisieren und zu entbürokratisieren.
  • In Bezug auf einen Carport benötigen Sie jedenfalls keine Baugenehmigung, sofern der umbaute Raum maximal 30 m3 beträgt. Dieses Bauvorhaben ist genehmigungsfrei.

Auch ohne Baugenehmigung Bauanzeige erforderlich

  • Dennoch sind Sie zur Bauanzeige verpflichtet, damit die Baubehörde die Möglichkeit hat, einen eventuellen baulichen Wildwuchs einzudämmen und sicherzustellen, dass zumindest die grundlegenden Anforderungen bautechnischer Art berücksichtigt werden.
  • Zu diesem Zweck müssen Sie sich regelmäßig einen Lageplan vom Katasteramt besorgen, eine Skizze Ihres Standortes vorlegen, aus der die räumliche Zuordnung des Carports zu dem Nachbargrundstück hervorgeht und eine Statik, die belegt, dass Ihr neuer Unterstand beim ersten Sturm nicht gleich weggedrückt wird.
  • Die bautechnischen Unterlagen erhalten Sie vom Lieferanten. Der Hersteller kann Ihnen in der Regel auch behilflich sein, die Bauanzeige zu erstellen.
  • War die Grenzbebauung bislang nicht möglich gewesen, benötigen Sie die schriftliche Zustimmung Ihres Nachbarn, die zudem im Baulastenverzeichnis eingetragen werden muss.
  • Alles in allem, sind Sie gut beraten, sich im ersten Schritt bei Ihrer Gemeinde zu erkundigen, welche Vorschriften Sie berücksichtigen müssen und danach das geeignete Angebot bei einem Hersteller auszuwählen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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