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Behindertenparkausweis beantragen - so geht's

Ein Behindertenparkhausweis berechtigt nicht nur zum Parken auf einem Behindertenparkplatz.
Ein Behindertenparkhausweis berechtigt nicht nur zum Parken auf einem Behindertenparkplatz.
Für behinderte Autofahrer kann es eine große Hilfe sein, auf großzügig dimensionierten Parkplätzen für Behinderte zu parken oder in Wohnungsnähe einen Behindertenparkplatz zu haben. Allerdings müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein, um einen Behindertenparkausweis zu bekommen.

So bekommen Sie einen Behindertenparkausweis

  • Nicht jeder Behinderte hat ein Anrecht auf einen Behindertenparkplatz. Anrecht auf einen Behindertenparkausweis haben Sie, wenn sich in Ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "aG oder "BI" befinden.
  • Das lokale Straßenverkehrsamt gibt die Parkausweise für Behinderte aus. Für den Antrag genügt ein formloses Anschreiben, dem Sie Ihren Schwerstbehindertenausweis und Ihren Personalausweis als Kopie sowie ein Lichtbild beifügen.
  • Mit dem Behindertenparkausweis stehen Ihnen eine Reihe von Leistungen zu, neben dem Parken in speziell ausgezeichnenten Behindertenparkplätzen (Rollstuhlsymbol) zum Beispiel auch das Parken auf Anwohnerparkplätzen oder im eingeschränkten Halteverbot bis zu 3 Stunden (Parkscheibe nötig!). Zudem dürfen Sie in Fußgängerzonen während der Ladezeiten parken sowie auf parkscheinpflichtigen Plätzen kostenfrei parken. Informieren Sie sich ausführlich über Ihre Möglichkeiten.
  • Der Behindertenparkausweis ist nur gültig, wenn Sie ihn (deutlich sichtbar) hinter die Windschutzscheibe legen. Der Behindertenparkausweis ist übrigens europaweit gültig. 
  • Übrigens: Falls Sie Ihr Auto nicht selbst fahren können, können Sie trotzdem einen Behindertenparkausweis beantragen. Selbstredend darf der Ausweis jedoch nur dann verwendet werden, wenn Sie diesen Ausweis selbst nutzen, also zum Beispiel vom Arzt oder von der Arbeit von einer anderen Person abgeholt werden.

Je nach Bundesland haben Sie jedoch auch dann ein Anrecht auf gewisse Parkerleichterungen, wenn Sie nicht schwerstbehindert oder blind sind. In diesem Fall stellen die Behörden regional gültige Ausweise aus, die vom Grad der Behinderung abhängig sind.

helpster.de Autor:in
Dr. Hannelore Dittmar-Ilgen
Dr. Hannelore Dittmar-IlgenHannelore hat Mathematik, Physik sowie Chemie und Pädagogik studiert und erklärt diese schwierigen Themenfelder schon immer gerne ihren Mitmenschen. Auch über ihre Hobbys schreibt sie leidenschaftlich gerne, das können unsere Leser in den Kategorien Essen & Trinken sowie Handarbeit entdecken. Sie ist eine unserer fleißigsten Autorinnen der ersten Stunde von HELPSTER.
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